HAMILTON, Bermuda, March 04, 2020 (GLOBE NEWSWIRE) -- Die Enstar Group Limited (Nasdaq: ESGR) hat heute bekannt gegeben, dass eine ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaften eine Rückversicherungsvereinbarung mit Aspen Insurance Holdings Limited zur Deckung von ungünstigen Entwicklungen (Adverse Development Cover, ADC) abgeschlossen hat. Im Rahmen der Transaktion rückversichert Enstars Tochtergesellschaft Verluste, die bis einschließlich 31. Dezember 2019 in einem diversifizierten Mix aus Sach-, Haftpflicht- und Spezialsparten in den USA, im Vereinigten Königreich und in Europa auftraten, gegen eine Prämie von 770 Mio. US-Dollar.  Enstar bietet eine Deckung von 770 Millionen US-Dollar, die über einen Selbstbehalt von 3,805 Mrd. US-Dollar hinausgeht, und eine zusätzliche Deckung von 250 Mio. US-Dollar, die über 4,815 Mrd. US-Dollar hinausgeht. 

Der Abschluss der Transaktion unterliegt den aufsichtsrechtlichen Genehmigungen und der Erfüllung verschiedener anderer Abschlussbedingungen. Der Abschluss der Transaktion wird in der ersten Hälfte des Jahres 2020 erwartet.

Über Enstar

Enstar ist ein vielschichtiger Versicherungskonzern, der innovative Kapitalfreisetzungslösungen und Specialty-Underwriting-Services über sein Netzwerk aus Konzerngesellschaften in Bermuda, den USA, dem Vereinigten Königreich, Kontinentaleuropa, Australien und anderen internationalen Standorten anbietet. Enstar ist Marktführer bei der Durchführung von Altakquisitionen und hat seit seiner Gründung im Jahr 2001 100 Unternehmen und Portfolios erworben. Zu den aktiven Versicherungsunternehmen von Enstar gehören die StarStone-Unternehmensgruppe, ein mit A- bewerteter Spezialversicherungskonzern mit mehreren globalen Versicherungsplattformen, und die Atrium-Unternehmensgruppe, die das Spezialversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft für Lloyd’s Syndicate 609 verwaltet und versichert. Weitere Informationen zu Enstar finden Sie unter www.enstargroup.com.

Warnhinweis

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr 1995. Diese Aussagen enthalten Ausführungen hinsichtlich der Absicht, Meinung oder aktuellen Erwartungshaltung von Enstar und dessen Management-Team. Investoren werden darauf hingewiesen, dass solche zukunftsgerichteten Aussagen nur zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem sie gemacht wurden, und keine Garantie für die künftige Entwicklung darstellen und Risiken und Unsicherheiten bergen und dass die tatsächlich erzielten Ergebnisse infolge verschiedener Faktoren erheblich von jenen abweichen können, die im Rahmen der zukunftsgerichteten Aussagen prognostiziert werden. Insbesondere ist Enstar möglicherweise nicht in der Lage, die vorgeschlagene Transaktion unter den oben genannten oder anderen akzeptablen Bedingungen oder überhaupt durchzuführen. Dies kann durch eine Reihe von Faktoren, darunter unter anderem der Nichterhalt von behördlichen und regulatorischen Genehmigungen oder die Nichterfüllung anderer Abschlussbedingungen bedingt sein. Wichtige Risikofaktoren in Bezug auf Enstar können der Rubrik „Risikofaktoren“ in Formular 10-K von Enstar für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 entnommen werden und gelten durch Verweis als Bestandteil der vorliegenden Pressemitteilung. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt Enstar darüber hinaus keinerlei Verpflichtung, schriftlich oder mündlich gemachte zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder Aktualisierungen oder Änderungen öffentlich bekannt zu geben, die sich auf eine hierin aufgeführte zukunftsgerichtete Aussage beziehen, um sie an Enstars geänderte Erwartungen in Bezug hierauf oder an veränderte Geschehnisse, Bedingungen, Umstände oder Annahmen anzupassen, auf denen diese Aussagen beruhen.

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