Das neue Bundesministeriengesetz hat dem Kanzleramt einige inhaltliche Änderungen beschert. Die EU-Sektion kam aus dem Außenamt, die Frauensektion aus dem Frauenministerium und die Familiensektion aus dem Familienministerium. Dafür wurden die meisten Abteilungen des Verfassungsdienstes an das Justizministerium abgegeben, die Beamtensektion übersiedelte zu Vizekanzler Heinz-Christian Strache.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.02.2018)