Eching erlässt Auflagen für Rottweiler, der Buben verletzt hat
Der Rottweiler, der am Montag in Eching ein Kind gebissen und schwer verletzt hat, ist am Mittwoch in München von dem Hundesachverständigen der Regierung von Oberbayern, Franz Breitsamer, ein erstes Mal überprüft worden. In den nächsten Tagen sollen weitere Tests im gewohnten Umfeld des Hundes in Eching folgen, wie Breitsamer sagt. Abschließend könne er daher noch nichts sagen, als "gesteigert aggressiv" erscheine ihm das Tier bislang aber nicht. Gleichwohl war den Besitzern bereits am Dienstag von der Gemeinde Eching ein Bescheid mit der Auflage überbracht worden, den 17 Monate alten Rottweiler künftig nur noch mit Maulkorb und an kurzer Leine auszuführen.
Das frei laufende Tier hatte an der Maisteigstraße in Eching zwei spielende Kinder angegriffen und einen fünfjährigen Jungen schwer und dessen kleine Schwester leicht verletzt. Bürgermeister Sebastian Thaler hatte sein Bedauern darüber bereits am Dienstag zum Ausdruck gebracht und vor allem dem schwer verletzten Kind eine baldige Genesung gewünscht. Auch am Mittwoch war der Vorfall noch beherrschendes Thema im Echinger Rathaus, wobei die Gemeinde wie auch die Besitzer des Tieres in rechtlicher Hinsicht alles richtig gemacht haben. Der Rottweiler war, wie es für einen "Listenhund" der Kategorie 2 vorgeschrieben ist, ordnungsgemäß angemeldet. Sein Besitzer, ein Student, hatte ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt und die Gemeinde hatte ihn bereits auf den Wesenstest hingewiesen, den der Hund im Alter von 18 Monaten absolvieren müsse - auch das ist Gesetz.
Am Tag des Angriffs auf die Kinder allerdings war der 53-jährige Vater des Studenten mit dem Hund unterwegs und er hätte das Tier laut Breitsamer keinesfalls frei laufen lassen dürfen. Zwar ist die Satzung, die in Eching eine Anleinpflicht für Hunde mit mehr als 50 Zentimetern Schulterhöhe vorgeschrieben hatte, 2016 ausgelaufen und wurde Thaler zufolge auch nicht verlängert - man habe stattdessen auf eine eigentlich sogar weitergehende Einzelfallprüfung der 439 in Eching gemeldeten Hunde gesetzt. Wie Breitsamer erklärt, verbietet jedoch schon Paragraf 28 der Straßenverkehrsordnung, einen Hund in der Nähe von Straßen frei laufen zu lassen, wenn man ihn nicht unter Kontrolle hat.
Zeugen zufolge war der 53-Jährige, der den Rottweiler an diesem Tag ausgeführt hat, mit dem Verhalten des Hundes tatsächlich völlig überfordert. Breitsamer überprüft deshalb bei den anstehenden Tests auch, ob der Besitzer und die Menschen, die den Hund ausführen, dazu wirklich geeignet sind - und "dass alles getan wird, um zu verhindern, dass noch einmal ein Kind gebissen wird".