Ein 39-Jähriger ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen schweren Raubes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Juni des Vorjahres im Dorotheum eine Verkäuferin mit einem Messer bedroht und gezwungen haben, ihm die Schmuckvitrinen zu öffnen. Der Wert der Beute betrug rund 60.000 Euro. Der Beschuldigte war umfassend geständig, zwei Mitangeklagte wurden freigesprochen.
Der Georgier hatte sich eine Schirmkappe und eine Sonnenbrille aufgesetzt, bevor er im Verkaufsraum des Auktionshauses zur Tat schritt. Um Fingerabdrücke zu vermeiden, zog er sich Socken über die Hände. Trotz eingeschränkter Bewegungsfreiheit konnte er ein Messer zücken und eine völlig überraschte Verkäuferin und eine Kundin damit bedrohen. Er erzwang das Öffnen der Vitrinen, packte Halsketten, Armbänder und Ringe in eine Tasche und verschwand.
"Warum mit Messer? Warum überhaupt?", fragte Richter Andreas Lenz den Beschuldigten kurz und knapp. "Weil ich meine Schulden in Georgien abzahlen wollte. Und um Drogen zu kaufen", antwortete der 39-Jährige. Soweit war alles klar, doch die Geschichten, die der Angeklagte erzählte, wurden immer abenteuerlicher. Den gesamten Schmuck will er einem Drogendealer in Wien verkauft haben, der ihm dafür Bargeld und Methadon gegeben habe.
"Am Herd kann man ein Ei kochen"
Das Gold habe er vorher eingeschmolzen, führte der Georgier weiter aus. "Wo haben Sie das gemacht?", interessierte den Richter. "Am Herd", lautete die Antwort. "Da kann man ein Ei kochen, aber kein Gold schmelzen", befand der Vorsitzende. "Ich habe es nur deformiert und zerdrückt", wollte der Angeklagte weiter ausführen. "Sie sollen nicht Blei gießen", beendete der Richter die Diskussion.
Da der Beschuldigte aber sowieso geständig war, änderten seine Ausführungen an den Fakten wenig. Zwei mitangeklagte Georgier, die ihm in Graz und Wien Unterschlupf gewährt hatten, entlastete er völlig. Das Gericht glaubte ihm diesbezüglich und sprach die beiden frei. Der 39-Jährige wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein 39-Jähriger ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen schweren Raubes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Juni des Vorjahres im Dorotheum eine Verkäuferin mit einem Messer bedroht und gezwungen haben, ihm die Schmuckvitrinen zu öffnen. Der Wert der Beute betrug rund 60.000 Euro. Der Beschuldigte war umfassend geständig, zwei Mitangeklagte wurden freigesprochen.
Der Georgier hatte sich eine Schirmkappe und eine Sonnenbrille aufgesetzt, bevor er im Verkaufsraum des Auktionshauses zur Tat schritt. Um Fingerabdrücke zu vermeiden, zog er sich Socken über die Hände. Trotz eingeschränkter Bewegungsfreiheit konnte er ein Messer zücken und eine völlig überraschte Verkäuferin und eine Kundin damit bedrohen. Er erzwang das Öffnen der Vitrinen, packte Halsketten, Armbänder und Ringe in eine Tasche und verschwand.
"Warum mit Messer? Warum überhaupt?", fragte Richter Andreas Lenz den Beschuldigten kurz und knapp. "Weil ich meine Schulden in Georgien abzahlen wollte. Und um Drogen zu kaufen", antwortete der 39-Jährige. Soweit war alles klar, doch die Geschichten, die der Angeklagte erzählte, wurden immer abenteuerlicher. Den gesamten Schmuck will er einem Drogendealer in Wien verkauft haben, der ihm dafür Bargeld und Methadon gegeben habe.
"Am Herd kann man ein Ei kochen"
Das Gold habe er vorher eingeschmolzen, führte der Georgier weiter aus. "Wo haben Sie das gemacht?", interessierte den Richter. "Am Herd", lautete die Antwort. "Da kann man ein Ei kochen, aber kein Gold schmelzen", befand der Vorsitzende. "Ich habe es nur deformiert und zerdrückt", wollte der Angeklagte weiter ausführen. "Sie sollen nicht Blei gießen", beendete der Richter die Diskussion.
Da der Beschuldigte aber sowieso geständig war, änderten seine Ausführungen an den Fakten wenig. Zwei mitangeklagte Georgier, die ihm in Graz und Wien Unterschlupf gewährt hatten, entlastete er völlig. Das Gericht glaubte ihm diesbezüglich und sprach die beiden frei. Der 39-Jährige wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein 39-Jähriger ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen schweren Raubes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Juni des Vorjahres im Dorotheum eine Verkäuferin mit einem Messer bedroht und gezwungen haben, ihm die Schmuckvitrinen zu öffnen. Der Wert der Beute betrug rund 60.000 Euro. Der Beschuldigte war umfassend geständig, zwei Mitangeklagte wurden freigesprochen.
Der Georgier hatte sich eine Schirmkappe und eine Sonnenbrille aufgesetzt, bevor er im Verkaufsraum des Auktionshauses zur Tat schritt. Um Fingerabdrücke zu vermeiden, zog er sich Socken über die Hände. Trotz eingeschränkter Bewegungsfreiheit konnte er ein Messer zücken und eine völlig überraschte Verkäuferin und eine Kundin damit bedrohen. Er erzwang das Öffnen der Vitrinen, packte Halsketten, Armbänder und Ringe in eine Tasche und verschwand.
"Warum mit Messer? Warum überhaupt?", fragte Richter Andreas Lenz den Beschuldigten kurz und knapp. "Weil ich meine Schulden in Georgien abzahlen wollte. Und um Drogen zu kaufen", antwortete der 39-Jährige. Soweit war alles klar, doch die Geschichten, die der Angeklagte erzählte, wurden immer abenteuerlicher. Den gesamten Schmuck will er einem Drogendealer in Wien verkauft haben, der ihm dafür Bargeld und Methadon gegeben habe.
"Am Herd kann man ein Ei kochen"
Das Gold habe er vorher eingeschmolzen, führte der Georgier weiter aus. "Wo haben Sie das gemacht?", interessierte den Richter. "Am Herd", lautete die Antwort. "Da kann man ein Ei kochen, aber kein Gold schmelzen", befand der Vorsitzende. "Ich habe es nur deformiert und zerdrückt", wollte der Angeklagte weiter ausführen. "Sie sollen nicht Blei gießen", beendete der Richter die Diskussion.
Da der Beschuldigte aber sowieso geständig war, änderten seine Ausführungen an den Fakten wenig. Zwei mitangeklagte Georgier, die ihm in Graz und Wien Unterschlupf gewährt hatten, entlastete er völlig. Das Gericht glaubte ihm diesbezüglich und sprach die beiden frei. Der 39-Jährige wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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