Keine andere Großstadt hat einen so hohen Anteil an Aktivpass-Besitzern wie Linz. Fast jeder Fünfte verfügt über die Vorteilscard. In Graz und Wien sind es nur rund fünf Prozent. Mit dem Pass ist unter anderem das Öffi-Fahren deutlich billiger, weshalb viele beim Erwerb schummeln. Aber auch die Behörde schlampt.
45,60 Euro verlangen die Linz Linien für die Monatskarte. Wer einen Aktivpass vorweisen kann, erhält das Ticket bereits um zehn Euro. Diese und viele weitere Ermäßigungen bei städtischen Einrichtungen haben den Pass zu einem besonders begehrten Dokument gemacht.
Nur 50 Euro Strafe
Rund 42.000 Exemplare gab es im Vorjahr – trotz eigentlich sehr strenger Voraussetzungen.
Denn für den Aktivpass sind unter anderem ein monatliches Netto-Einkommen unter 1229 Euro, die Volljährigkeit und die Meldung über den Hauptwohnsitz in Linz vorzuweisen. Wer falsche Daten angibt, muss mit einer Strafe von 50 Euro rechnen. Das schreckt kaum ab – wie viele der „Krone“ zur Verfügung gestellte Anträge beweisen.
Aktivpass trotz negativem Asylbescheid
So gab es trotz negativem Asylbescheid für einen 20-Jährigen einen Aktivpass. Diesen bekam auch eine Person mit fraglichem Asylstatus ausgehändigt. Auch ein bulgarischer Pensionist, dessen Sohn eidesstattlich erklärt hat, dass er für seinen Vater aufkommt, besitzt die Linzer „Vorteilscard“. Doch auch die Behörden leisten sich bei der Ausstellung Schlampereien.
Kaum Kontrollen
So müssen EU-Bürger ihre Staatsbürgerschaft oftmals gar nicht nachweisen. Ebenso wird auch die Bestätigung des Hauptwohnsitzes oder eine Anmeldebescheinigung viel zu selten eingefordert. Aber auch bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde wird nicht sorgfältig geprüft, ob der Aktivpass auch tatsächlich zurückgegeben wird.
Mario Zeko, Kronen Zeitung
Keine andere Großstadt hat einen so hohen Anteil an Aktivpass-Besitzern wie Linz. Fast jeder Fünfte verfügt über die Vorteilscard. In Graz und Wien sind es nur rund fünf Prozent. Mit dem Pass ist unter anderem das Öffi-Fahren deutlich billiger, weshalb viele beim Erwerb schummeln. Aber auch die Behörde schlampt.
45,60 Euro verlangen die Linz Linien für die Monatskarte. Wer einen Aktivpass vorweisen kann, erhält das Ticket bereits um zehn Euro. Diese und viele weitere Ermäßigungen bei städtischen Einrichtungen haben den Pass zu einem besonders begehrten Dokument gemacht.
Nur 50 Euro Strafe
Rund 42.000 Exemplare gab es im Vorjahr – trotz eigentlich sehr strenger Voraussetzungen.
Denn für den Aktivpass sind unter anderem ein monatliches Netto-Einkommen unter 1229 Euro, die Volljährigkeit und die Meldung über den Hauptwohnsitz in Linz vorzuweisen. Wer falsche Daten angibt, muss mit einer Strafe von 50 Euro rechnen. Das schreckt kaum ab – wie viele der „Krone“ zur Verfügung gestellte Anträge beweisen.
Aktivpass trotz negativem Asylbescheid
So gab es trotz negativem Asylbescheid für einen 20-Jährigen einen Aktivpass. Diesen bekam auch eine Person mit fraglichem Asylstatus ausgehändigt. Auch ein bulgarischer Pensionist, dessen Sohn eidesstattlich erklärt hat, dass er für seinen Vater aufkommt, besitzt die Linzer „Vorteilscard“. Doch auch die Behörden leisten sich bei der Ausstellung Schlampereien.
Kaum Kontrollen
So müssen EU-Bürger ihre Staatsbürgerschaft oftmals gar nicht nachweisen. Ebenso wird auch die Bestätigung des Hauptwohnsitzes oder eine Anmeldebescheinigung viel zu selten eingefordert. Aber auch bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde wird nicht sorgfältig geprüft, ob der Aktivpass auch tatsächlich zurückgegeben wird.
Mario Zeko, Kronen Zeitung
Keine andere Großstadt hat einen so hohen Anteil an Aktivpass-Besitzern wie Linz. Fast jeder Fünfte verfügt über die Vorteilscard. In Graz und Wien sind es nur rund fünf Prozent. Mit dem Pass ist unter anderem das Öffi-Fahren deutlich billiger, weshalb viele beim Erwerb schummeln. Aber auch die Behörde schlampt.
45,60 Euro verlangen die Linz Linien für die Monatskarte. Wer einen Aktivpass vorweisen kann, erhält das Ticket bereits um zehn Euro. Diese und viele weitere Ermäßigungen bei städtischen Einrichtungen haben den Pass zu einem besonders begehrten Dokument gemacht.
Nur 50 Euro Strafe
Rund 42.000 Exemplare gab es im Vorjahr – trotz eigentlich sehr strenger Voraussetzungen.
Denn für den Aktivpass sind unter anderem ein monatliches Netto-Einkommen unter 1229 Euro, die Volljährigkeit und die Meldung über den Hauptwohnsitz in Linz vorzuweisen. Wer falsche Daten angibt, muss mit einer Strafe von 50 Euro rechnen. Das schreckt kaum ab – wie viele der „Krone“ zur Verfügung gestellte Anträge beweisen.
Aktivpass trotz negativem Asylbescheid
So gab es trotz negativem Asylbescheid für einen 20-Jährigen einen Aktivpass. Diesen bekam auch eine Person mit fraglichem Asylstatus ausgehändigt. Auch ein bulgarischer Pensionist, dessen Sohn eidesstattlich erklärt hat, dass er für seinen Vater aufkommt, besitzt die Linzer „Vorteilscard“. Doch auch die Behörden leisten sich bei der Ausstellung Schlampereien.
Kaum Kontrollen
So müssen EU-Bürger ihre Staatsbürgerschaft oftmals gar nicht nachweisen. Ebenso wird auch die Bestätigung des Hauptwohnsitzes oder eine Anmeldebescheinigung viel zu selten eingefordert. Aber auch bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde wird nicht sorgfältig geprüft, ob der Aktivpass auch tatsächlich zurückgegeben wird.
Mario Zeko, Kronen Zeitung
Sie haben einen themenrelevanten Kommentar? Dann schreiben Sie hier Ihr Storyposting! Sie möchten mit anderen Usern Meinungen austauschen oder länger über ein Thema oder eine Story diskutieren? Dafür steht Ihnen jederzeit unser krone.at-Forum, eines der größten Internetforen Österreichs, zur Verfügung. Sowohl im Forum als auch bei Storypostings bitten wir Sie, unsere AGB und die Netiquette einzuhalten!
Diese Kommentarfunktion wird prä-moderiert. Eingehende Beiträge werden zunächst geprüft und anschließend veröffentlicht.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).
Tragen Sie hier einfach Ihren Benutzernamen ein und wir schicken Ihnen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink mit dem Sie das Passwort zurücksetzen können.
Der Bestätigungslink ist aus Sicherheitsgründen nur 30 Minuten gültig.
Ihr krone.at Konto ist aktuell mit Ihrem Facebook-Profil verknüpft, Sie können Sich also sowohl mit Ihren krone.at-Zugangsdaten, als auch mit Ihrem Facebook-Zugangsdaten auf krone.at einloggen.
Wird die Verknüpfung mit dem Facebook-Profil getrennt, steht Ihnen Ihr krone.at Konto selbstverständlich weiter zur Verfügung.
Hallo ,
Sie möchten Ihren Benutzer löschen?
Achtung! Diese Aktion kann nicht rückgängig gemacht werden und Ihr Benutzer ist für 90 Tage gesperrt!
Sie haben einen themenrelevanten Kommentar? Dann schreiben Sie hier Ihr Storyposting! Sie möchten mit anderen Usern Meinungen austauschen oder länger über ein Thema oder eine Story diskutieren? Dafür steht Ihnen jederzeit unser krone.at-Forum, eines der größten Internetforen Österreichs, zur Verfügung. Sowohl im Forum als auch bei Storypostings bitten wir Sie, unsere AGB und die Netiquette einzuhalten!
Diese Kommentarfunktion wird prä-moderiert. Eingehende Beiträge werden zunächst geprüft und anschließend veröffentlicht.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).