- Wegen Mordes an seiner Großmutter und zwei Polizisten ist ein 25-Jähriger in Brandenburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
- Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess zugegeben.
- Zusätzliche Brisanz bekommt der Fall wegen eines früheren Raubprozesses, in dem der junge Mann Ende 2016 für schuldunfähig erklärt worden war.
Für den Mord an seiner Großmutter und zwei Polizisten ist ein 25-Jähriger vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann hatte seine Großmutter im Februar 2017 im gemeinsamen Wohnhaus in Müllrose in Brandenburg erstochen und war mit dem Auto geflüchtet. Auf einer Bundesstraße hatten zwei Polizisten eine Kontrollstelle eingerichtet, sie wollten den Flüchtenden stoppen. Dieser war mit hoher Geschwindigkeit auf die beiden am Straßenrand stehenden Männer zugerast und hatte sie überfahren.
Richter stellen "besondere Schwere der Schuld" fest
Der Täter hatte der Anklage zufolge seine Oma vor der Tat zunächst mit Fäusten und einem Küchenstuhl attackiert, bevor er sie mit einem Küchenmesser tötete, als sie schon am Boden lag. Grund dafür war demnach ein Streit um eine vollgestellte Badewanne. Der Mann stand am Tattag den Ermittlungen zufolge unter Drogen.
Das Gericht folgt mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Auch stellten die Richter die geforderte besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist die Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren nicht möglich. Die Verteidigung hatte auf zwölf Jahre Gefängnis plädiert.
Der Angeklagte hatte im Prozess zugegeben, für den Tod der drei Personen verantwortlich zu sein. Die Mutter des 25-Jährigen und die Angehörigen der Polizisten sind Nebenkläger in dem Prozess.
Zusätzliche Brisanz bekommt der Fall wegen eines früheren Raubprozesses, in dem der junge Mann Ende 2016 für schuldunfähig erklärt worden war. Zwar ordnete dasselbe Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Schizophrenie an - die Entscheidung wurde aber zur Bewährung ausgesetzt. Wenige Wochen später verübte er dann die Morde. In dem jetzigen Prozess hatte ein Gutachter hingegen festgestellt, dass der Angeklagte schuldfähig und nicht schizophren sei.