In dieser Woche entscheiden die Ministerpräsidenten, was die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet dürfen. Und wie viel Konkurrenz zu den Verlagen erlaubt ist.
Der 15. Juni 2011 ist für die ARD nicht irgendein Mittwoch. Es ist der Mittwoch, der bis heute nicht vergehen will. Was die Tagesschau-App an diesem Tag ihren Nutzern angeboten hat, haben deutsche Verlage, darunter auch die SZ, vor Gericht gebracht. Exemplarisch soll geklärt werden, ob das öffentlich-rechtliche Angebot zu "presseähnlich" und damit gesetzeswidrig ist. Es wäre also das, wofür die Verleger vieles halten, was die ARD online so anstellt - eine unlautere, gebührenfinanzierte Konkurrenz, was den Springer-Chef Mathias Döpfner schon zur freien Assoziation des "Staatsfunks" brachte. Der Streit darum währt schon Jahre. Bereits 2016 hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Tagesschau-App an diesem 15. Juni 2011 "presseähnlich" gewesen sei. Als nächstes will der zuständige NDR die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorlegen, "um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen", wie Justiziar Michael Kühn es formuliert.
"Presseähnliche" Angebote sind den Sendern verboten. Was das heißt, steht aber nicht im Gesetz
Nach Jahren des Streits könnte nun aber auf anderem Weg Klarheit kommen. Dieser Tage steht ein Gesetz zur Reform, es geht um den Telemedienauftrag. Er legt fest, was ARD und ZDF im Internet dürfen. Im Telemedienauftrag steht zum Beispiel, was "presseähnlich" und verboten ist und was nicht. Das Problem: Es steht nicht besonders genau da, oder zumindest nicht so, dass man nicht darüber streiten könnte. Deswegen sehen die Mediatheken von ARD und ZDF unterschiedlich aus. Während das ZDF vor allem Videos einstellt und keine juristischen Probleme hat, wird um das Angebot der ARD dauernd gestritten. Nicht nur um die Tagesschau-App.
An diesem Donnerstag wollen die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrem Treffen in Berlin den Telemedienauftrag verändern. Dabei geht es auch um die Definition von "presseähnlich". Rundfunkgesetze gelten zwar bundesweit, sie sind aber Ländersache: Es müssen ihnen alle Ministerpräsidenten zustimmen und danach auch noch alle Landtage - weshalb Neuerungen am Ende selten radikal ausfallen. Konsensfähig ist das Wort, auf das am Ende alle Verhandlungen hinauslaufen müssen. Das Nein eines einzelnen Landes kann ein Gesetz blockieren. Die Federführung für das Telemediengesetz hat Sachsen-Anhalt. Dort ist in den vergangenen Monaten in komplizierten Abstimmungsschritten ein Gesetzesentwurf entstanden, der jetzt endlich, nun ja, konsensfähig sein soll.
Wie sich die Tagesschau-App verändern muss
Zuständig in der Magdeburger Staatskanzlei ist dafür ausgerechnet der Mann, der in der letzten Zeit den radikalsten Vorschlag zur Veränderung der Sender geleistet hat. Staatskanzleichef Rainer Robra, CDU, ist in Sachsen-Anhalt zuständig für Medien und Europa und zusätzlich Kulturminister. Er brachte die Idee auf, die Notwendigkeit von zwei nationalen Programmen, also dem Ersten und dem ZDF, zu überdenken. Robra hat auch vorgeschlagen, dass die Zahl der öffentlich-rechtlichen Sender in TV und Hörfunk zu verringern. Er weiß natürlich, dass es die Länder sind, die all diese Programme in das Gesetz geschrieben und damit erschaffen haben. Er versteht sich als Verfechter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der bestehenden Rundfunkgesetze - anders als die Populisten, die europaweit gerade viele radikale Vorschläge zur Veränderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks parat haben, vor allem zu seiner Abschaffung
Der 66-jährige Jurist sitzt in Magdeburg in Deutschlands vielleicht schönster Staatskanzlei, einem Stadtpalais aus dem Kaiserreich. In Sachsen-Anhalts Landtag sitzen 31 Abgeordnete der CDU und 22 der AfD, es gab eine Entschließung, dass der Rundfunkbeitrag auch nach 2021 bei 17,50 Euro bleiben muss, wofür im Moment, je nachdem, wen man fragt, trotz der Reformvorschläge der Sender zwischen einer Milliarde und drei Milliarden Euro fehlen. Doch ein höherer Beitrag sei nicht vermittelbar, sagt Robra, das sei auch eine Frage der Akzeptanz, und formuliert damit eine Art Stand der Rundfunkpolitik Ost. "Ostdeutschland kommt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu wenig vor, es fehlt der Identifikationsanker". Auch dabei, wie hoch der Beitrag sein soll, müssen alle Länder zustimmen, und deswegen hängt alles mit allem zusammen, wenn die Länder mit den Intendanten im März über "Auftrag und Struktur" von ARD und ZDF neu verhandeln. Es geht ums Sparen und Streichen. Nur im Internet, beim Telemedienauftrag, dürfen die Sender jetzt erst einmal mehr.