Warum die ÖVP Udo Landbauer als Landesrat nicht verhindern könnte

29. Jänner 2018, 07:01

Das Proporzsystem macht es möglich: Auch eine Abberufung eines blauen Landesrates ist nur mit Zustimmung der FPÖ möglich

Wien – Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat kurz vor der Landtagswahl noch medienwirksam verkündet, dass sie eine künftige Zusammenarbeit mit dem FPÖ-Spitzenkandidaten Udo Landbauer ausschließt. "Wer den Ruf Niederösterreichs schädigt, kann kein Partner sein", deponierte Mikl-Leitner, die am Sonntagabend nach ihrem eindrucksvollen Wahlsieg bekräftigte: "Mit Udo Landbauer gibt es in der Landesregierung keine Zusammenarbeit."

Der Anlass: Der FPÖ-Mann war bis vor kurzem stellvertretender Obmann der Burschenschaft Germania zu Wiener Neustadt, die mit einem NS-verherrlichenden Liederbuch für Skandalschlagzeilen gesorgt hatte.

Nur FPÖ-Stimmen zählen

Aus eigener Kraft verhindern kann die ÖVP einen Landesrat Landbauer allerdings nicht. Dafür sorgt das niederösterreichische Proporzsystem, das in der Landesverfassung verankert ist. Dort ist in Artikel 35 geregelt, dass bei der Wahl der Landesräte nur die Stimmen jenes Klubs gültig sind, der den Landesrat vorgeschlagen hat. Das heißt also: Die ÖVP-Landesräte werden nur von den schwarzen, ein FPÖ-Landesrat nur von blauen Abgeordneten gewählt.

Auch eine Abberufung ist nicht so einfach möglich. Zwar kann der Landtag laut Artikel 39 der Landesverfassung jederzeit einen Antrag auf Abberufung stellen, für einen gültigen Beschluss ist aber nicht nur die einfache Mehrheit im Landtag notwendig, sondern auch die "vorherige Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten jener Partei, auf deren Wahlvorschlag das betreffende Mitglied der Landesregierung gewählt wurde". Das heißt also wieder: Nur wenn auch der FPÖ-Klub mehrheitlich einem Landesrat Landbauer das Vertrauen entzieht, könnte er sein Amt verlieren.

Ressort ohne Kompetenzen?

Sollte die FPÖ aber auf Landbauer bestehen, gebe es sehr wohl Möglichkeiten, seine realpolitische Bedeutung gegen null zu schrauben. Der Landtag könnte beispielsweise seinem Ressort alle wesentlichen Kompetenzen entziehen. Dafür reicht eine einfache Mehrheit. Etwas Ähnliches gibt es in Wien mit den nicht amtsführenden Stadträten. Dann wäre der FPÖ-Politiker zwar formal Mitglieder der Landesregierung und würde die vollen Bezüge bekommen (aktuell knapp 16.000 Euro brutto monatlich), hätte aber de facto nichts zu tun.

"Ein Landesrat ohne Kompetenzen kann aber im Interesse keiner Partei sein", sagt der Parlamentarismusexperte Werner Zögernitz dazu. Er rechnet damit, dass der politische Druck letztlich so groß sein wird, dass die FPÖ jemanden anderen als Landesrat vorschlägt. Die FPÖ wollte sich am Sonntag noch nicht festlegen. Darüber soll am Montagabend bei einer Vorstandssitzung beraten werden, hieß es. (Günther Oswald, 29.1.2018)

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