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Sach­be­ar­bei­te­rin / Sach­be­ar­bei­ter Luft­si­cher­heit

Arbeitgeber: Landesamt für Bauen und Verkehr

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Schönefeld
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Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
09.02.2018
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst
Kennziffer
D43/LuSi/2017
Kontakt
Fr. Niemeyer
Mailkontakt

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Tätigkeitsprofil:

Stellenausschreibung

Im Landesamt für Bauen und Verkehr, Abteilung 4 – Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, ist am Dienstort Schönefeld die Stelle einer/eines

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters Luftsicherheit

zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für zwei Jahre zu besetzen.

Die Besetzung der Stelle erfolgt gemäß § 14 (2) Teilzeit- und Befristungsgesetz befristet. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz können Bewerbungen von Personen, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor Beginn des neuen befristeten Arbeitsverhältnisses in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land Brandenburg gestanden haben, nicht berücksichtigt werden.

Kennziffer: D43/LuSi/2017

Aufgabengebiet

  • Vorbereitung und selbständige Durchführung von Qualitätskontrollmaßnahmen (Inspektionen und Tests) zur Überwachung zugelassener oder angeordneter Luftsicherheitsmaßnahmen an Flugplätzen auf der Grundlage eines festgelegten Jahresschwerpunktplans,
  • Durchführung operativer, anlassbezogener Qualitätskontrollmaßnahmen,
  • Bewertung der Prüfergebnisse und Festlegung von Korrekturmaßnahmen, Abstimmung von Art und Umfang von Korrektur- oder Alternativmaßnahmen mit verantwortlichen Personal des Flugplatzunternehmens,
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung zugelassener Prozesse und Verfahren im Ergebnis von Qualitätskontrollmaßnahmen,
  • Erarbeitung der entsprechenden Prüfdokumentation und Nachweisführung,
  • Anlassbezogene Untersuchung bei Abweichungen und Vorfällen,
  • Mitarbeit bei der Prüfung von Sicherheitspersonal.

Schwerpunkt der Tätigkeiten ist der Flughafen Berlin Tegel.

Anforderungsprofil:

Anforderungen:

  • Fachhochschulabschluss als Diplom-Verwaltungswirtin/ Diplom-Verwaltungswirt (FH), Bachelorabschluss der Fachrichtung Verwaltung und Recht, Öffentliche Verwaltungswirtschaft bzw. Fachhochschulabschluss oder Bachelorabschluss in der Fachrichtung Luft- und Raumfahrttechnik oder ein vergleichbarer Abschluss
  • Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts
  • Kenntnisse zu den Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme sowie Auditverfahren wünschenswert,
  • fundierte Kenntnisse der europäischen und nationalen luftsicherheitsrechtlichen Vorschriften,
  • sicheres, angemessenes Auftreten und Durchsetzungsvermögen,
  • Bereitschaft zum Dienst zu unregelmäßigen Zeiten sowie an Feiertagen und Wochenenden,
  • gute Kenntnisse der englischen Sprache,
  • Bereitschaft zu umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen

Das Aufgabengebiet ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen mit der Entgeltgruppe E 10 TV-L bewertet.

Das Landesamt für Bauen und Verkehr gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Wir bitten bereits in der Bewerbung auf eine Schwerbehinderung hinzuweisen.

Teilzeitwünsche von Interessenten und deren Vereinbarkeit mit der Position werden im konkreten Einzelfall geprüft.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen

- Bewerbungsanschreiben,

- Lebenslauf,

- Schul- und Abschlusszeugnisse,

- aktuelle Arbeitszeugnisse oder Beurteilungen nicht älter als ein Jahr

- ggf. Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung

bis zum09.02.2018 unter Angabe der Kennziffer D43/LuSi/2017 an das

Landesamt für Bauen und Verkehr

Dezernat 12

Lindenallee 51

15366 Hoppegarten.

www.lbv.brandenburg.de

oder an LBV-Bewerbungen@lbv.brandenburg.de ausschließlich als PDF-Datei im Anhang.

Aus Kostengründen können Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt wird.

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