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Keine Beeinspruchung

21.01.2018 10:12

Amtsmissbrauchsanklage gegen Dörfler rechtskräftig

Der frühere freiheitliche Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ/FPÖ) wird sich wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten müssen. Laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung" vom Sonntag wurde die im September des Vorjahres von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebrachte Klage nicht beeinsprucht und ist mittlerweile rechtskräftig.

"Die Anklage gegen ihn ist rechtskräftig", sagte Manfred Herrnhofer, der Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt. Es habe keine Beeinspruchung gegeben. Nach Bekanntwerden hat Dörfler den Vorwurf zurückgewiesen, sein Anwalt Gunter Huainigg vertrat damals die Auffassung, dass er "unberechtigterweise" erhoben worden sei.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Dörfler vor, dass er im Jahr 2010 seinen Mitarbeitern eine rechtswidrige Weisung erteilt habe. Er soll abgeordnet haben, dass ein nicht verbrauchter Betrag in Höhe von 38.000 Euro auf Basis einer fingierten Rechnung ins nächste Jahr übertragen werden sollte. Damit sei vermieden worden, dass die Verfügungsmacht über das Geld verloren geht.

Der frühere freiheitliche Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ/FPÖ) wird sich wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten müssen. Laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung" vom Sonntag wurde die im September des Vorjahres von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebrachte Klage nicht beeinsprucht und ist mittlerweile rechtskräftig.

"Die Anklage gegen ihn ist rechtskräftig", sagte Manfred Herrnhofer, der Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt. Es habe keine Beeinspruchung gegeben. Nach Bekanntwerden hat Dörfler den Vorwurf zurückgewiesen, sein Anwalt Gunter Huainigg vertrat damals die Auffassung, dass er "unberechtigterweise" erhoben worden sei.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Dörfler vor, dass er im Jahr 2010 seinen Mitarbeitern eine rechtswidrige Weisung erteilt habe. Er soll abgeordnet haben, dass ein nicht verbrauchter Betrag in Höhe von 38.000 Euro auf Basis einer fingierten Rechnung ins nächste Jahr übertragen werden sollte. Damit sei vermieden worden, dass die Verfügungsmacht über das Geld verloren geht.

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