Die Hausverwaltung Rustler steht ihren Mietern in vielen Häusern rund um die Uhr zur Verfügung. Ein Service, der mit den Betriebskosten verrechnet wird
Der A4-Zettel ist unverdächtig: Kontaktdaten und eine Telefonnummer. Die Mieter sollen wissen, dass sie sich rund um die Uhr und auch am Wochenende bei ihrer Hausverwaltung melden können, wenn es Probleme im Haus gibt. Das Angebot der Wiener Hausverwaltung Rustler klingt toll – aber es kostet.
Laut Rustler bezahlen die Mieter 0,029 Cent pro Quadratmeter und Monat für den sogenannten Rustler Permanent Service. Bei einem Zinshaus mit 1000 Quadratmetern kommen so mehrere Hundert Euro pro Jahr zusammen. Den Betrag zahlen die Mieter einmal im Jahr mit den Betriebskosten.
Service zählt nicht zu Betriebskosten
2013 zog ein Mieter dagegen bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Das Ergebnis: Die Hausverwaltung darf die Dienstleistung nicht verrechnen. Denn diese Kosten sind nicht zur Hausbetreuung zu rechnen und zählen somit auch nicht zu den Betriebskosten.
Wie Dossier-Recherchen nun zeigen, findet sich der Rustler Permanent Service trotzdem weiterhin in vielen Betriebskostenabrechnungen. Der Mietervereinigung Österreich sind mindestens 30 Fälle bekannt, in denen die Dienstleistung noch nach 2013 verrechnet wurde.
Jüngst musste Rustler in einem anderen, von der Arbeiterkammer Wien begleiteten Verfahren 4.500 Euro in einem Haus zurückzahlen. Insgesamt verwaltet Rustler nach eigenen Angaben 400 bis 450 Häuser und bietet den Service in etwa 80 Prozent davon an.
Optimistische Interpretation
Dass Rustler den Service noch verrechnet, begründet man als Auslegungssache: "Prinzipiell haben wir aufgrund dieser Entscheidung unseren Vertrag angepasst und den Workflow umgestellt, sodass er genau dem entspricht, was der Oberste Gerichtshof gern hätte", sagte Martin Troger, Geschäftsführer der Hausverwaltung, zu Dossier.
Walter Rosifka von der Arbeiterkammer Wien sieht das anders. Fakt sei, "dass Rustler schon Anfang 2014 wusste, dass ihre Verrechnungen bis dahin rechtswidrig waren", sagt der Mietrechtsexperte.
In der Puls-4-Sendung Bist Du deppert!, die am kommenden Dienstagabend um 20.15 Uhr über den Fall berichtet, betont Rosifka, dass die Argumentation Rustlers eine sehr optimistische Interpretation eines Urteils aus einem Verfahren sei, das die Hausverwaltung im Endeffekt verloren hat.
Bei Rustler selbst sah man bisher keine Veranlassung, die Mieter über das Urteil zu informieren. Laut Geschäftsführer Martin Troger sei der Großteil der Mieter mit dem Service zufrieden. (Sandor Fülöp, 13.1.2018)