Nicht alltäglicher Betrugsprozess am Landesgericht: Es ging um einen Todesfall, Begräbniskosten und den Grabstein. Die Tochter eines Verstorbenen hatte das Werk des Steinmetzes nicht gezahlt, nach verstrichenen Fristen führte sie plötzlich arge Mängel ins Feld. Letzteres rettete sie aber nicht vor einer Verurteilung.
"Ja, ich habe einen Dickschädel", begründete die Frau, warum sie die rund 7000 Euro teure Grabanlage nicht bezahlt hatte. Zunächst holte sie die Rechnung nicht beim Steinmetz ab, dann bestritt sie den Erhalt per Post, danach verstrichen erneut Zahlungsfristen. Die Angeklagte führte ins Treffen, dass sie aufgrund der Pflege ihres schwerkranken Mannes und der betagten Mutter einiges andere "hängen ließ". Der Steinmetz schilderte: "Als die Schlinge enger wurde, gab es plötzlich diese Reklamationen."
"Statue wie eine Leprakranke"
Dazu stand die Unterländerin auch gestern: "Die Statue der Mutter Gottes sieht aus wie eine Leprakranke und bei der Laterne fehlen die Lüftungsschlitze." Der Steinmetz verwies darauf, dass nicht einmal eine Teilzahlung geleistet wurde, zu einer Rücksendung der Gusseisenfigur zur Reparatur sei er deshalb nicht bereit gewesen.
Geldstrafe verhängt
Gegen die Frau waren trotz ordentlicher Einkünfte bereits andere Exekutionen anhängig. "Sie hätten daher erkennen müssen, dass sie womöglich nicht zahlen können", sagte der Richter und verhängte gegen die Unbescholtene 480 Euro Geldstrafe.
Andreas Moser, Kronen Zeitung
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).