Bettina Nickel vom Katholischen Büro Bayern über die lange Tradition des Kirchenasyls und die begrenzten Kapazitäten der Gemeinden
Kirchenasyl im rechtlichen Sinne gibt es nicht, kein Paragraf deckt diese Form christlicher Nächstenliebe. Deshalb muss jeder Fall genau geprüft werden, wie Rechtsanwältin Bettina Nickel, stellvertretende Leiterin des Katholischen Büro Bayern, erklärt.
SZ: Als Juristin ist es doch Ihre Aufgabe, Gesetz und Recht zu koordinieren. Richtig?
Bettina Nickel: Meine Aufgabe als Juristin ist, Recht und Gesetz anzuwenden.
Gleichzeitig stemmen Sie sich gegen rechtliche Entscheidungen, wenn Sie Flüchtlingen Kirchenasyl gewähren. Passt das zusammen?
So gut unser Recht ist - perfekt ist ...