In der Schweiz ist am 1. Jänner ein neues Bürgerrechtsgesetz in Kraft getreten, in dem Einbürgerungen neu geregelt werden. Ab sofort können nur noch jene eine schweizerische Staatsbürgerschaft erhalten, welche über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe empfangen oder das Geld zurückgezahlt haben.
Wie die Basler Zeitung in ihrer Onlineausgabe berichtet, haben in Zürich auf Grund der Neuerungen im Jahr 2017 mit 6000 mehr als doppelt so Personen Antragsunterlagen angefordert, als im Jahr davor. Ein Grund dafür könnte auch sein, dass die sozialdemokratische Stadtpräsidentin Corine Mauch Anfang Mai 40.000 Briefe an ausländische Staatsbürger ausschicken ließ, in denen diese auf die erschwerten Regelungen ab dem Jahr 2018 aufmerksam gemacht wurden. Auch in Basel sind dem Bericht zufolge Auswirkungen zu spüren.
Staatsbürgerschaft nur noch mit C-Bewilligung
Besonders jene Personen, die nur vorübergehend in der Schweiz leben dürfen, stellten vor dem Jahreswechsel noch ein Gesuch. Sie haben seit dem 1. Jänner keine Chance auf die schweizerische Staatsbürgerschaft mehr. Seither ist es nur noch für Menschen mit C-Bewilligung, also jene, die nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren eine Niederlassungsbewilligung bekommen haben.
Auch Personen, die in den drei Jahren vor ihrem Gesuch auf Sozialhilfe angewiesen waren, können nicht eingebürgert werden. Es sei denn, sie zahlen das erhaltenen Geld zurück. Bisher wurden sie nur dann nicht eingebürgert, wenn sie zur Zeit des Gesuchs Sozialhilfe empfangen haben.
Integrationskriterien müssen erfüllt sein
Das neue Gesetz stellt auch neue Kriterien zur Integration. So müssen Einbürgerungswillige beispielsweise Kontakte zu Schweizern pflegen. Wurde jemandem eine bedingte Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten auferlegt, schließt das eine Einbürgerung aus.
Hinzu kommen noch verschiedene sprachliche Anforderungen. Ähnlich wie in Österreich und den Bundesländern, gibt es auch in den Kantonen der Schweiz in verschiedenen Bereichen unterschiedliche Regelungen. Die höchsten Anforderungen werden im Kanton Thurgau gestellt. Während sich der Bund mit dem Niveau B1 zufriedengibt, müssen Einbürgerungswillige in Thurgau mündlich gar Niveau B2 erreichen. Mündlich reicht auch hier B1.
Gesetzt bringt auch Erleichterungen
Das neue Gesetz bringt aber nicht nur höhere Hürden für die Einbürgerung. Musste man für die Staatsbürgerschaft bisher zumindest zwölf Jahre lang in der Schweiz leben, reichen nun schon zehn. Bei Kindern zwischen dem zehnten und 20. Lebensjahr werden die Jahre doppelt gezählt. Bei vorläufig aufgenommenen Personen, deren Abschiebung momentan nicht möglich ist oder wegen der Zustände in ihrer Heimat völkerrechtswidrig wären, zählt hingegen nur die Hälfte der Jahre, die sie in der Schweiz leben.
In der Schweiz ist am 1. Jänner ein neues Bürgerrechtsgesetz in Kraft getreten, in dem Einbürgerungen neu geregelt werden. Ab sofort können nur noch jene eine schweizerische Staatsbürgerschaft erhalten, welche über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe empfangen oder das Geld zurückgezahlt haben.
Wie die Basler Zeitung in ihrer Onlineausgabe berichtet, haben in Zürich auf Grund der Neuerungen im Jahr 2017 mit 6000 mehr als doppelt so Personen Antragsunterlagen angefordert, als im Jahr davor. Ein Grund dafür könnte auch sein, dass die sozialdemokratische Stadtpräsidentin Corine Mauch Anfang Mai 40.000 Briefe an ausländische Staatsbürger ausschicken ließ, in denen diese auf die erschwerten Regelungen ab dem Jahr 2018 aufmerksam gemacht wurden. Auch in Basel sind dem Bericht zufolge Auswirkungen zu spüren.
Staatsbürgerschaft nur noch mit C-Bewilligung
Besonders jene Personen, die nur vorübergehend in der Schweiz leben dürfen, stellten vor dem Jahreswechsel noch ein Gesuch. Sie haben seit dem 1. Jänner keine Chance auf die schweizerische Staatsbürgerschaft mehr. Seither ist es nur noch für Menschen mit C-Bewilligung, also jene, die nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren eine Niederlassungsbewilligung bekommen haben.
Auch Personen, die in den drei Jahren vor ihrem Gesuch auf Sozialhilfe angewiesen waren, können nicht eingebürgert werden. Es sei denn, sie zahlen das erhaltenen Geld zurück. Bisher wurden sie nur dann nicht eingebürgert, wenn sie zur Zeit des Gesuchs Sozialhilfe empfangen haben.
Integrationskriterien müssen erfüllt sein
Das neue Gesetz stellt auch neue Kriterien zur Integration. So müssen Einbürgerungswillige beispielsweise Kontakte zu Schweizern pflegen. Wurde jemandem eine bedingte Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten auferlegt, schließt das eine Einbürgerung aus.
Hinzu kommen noch verschiedene sprachliche Anforderungen. Ähnlich wie in Österreich und den Bundesländern, gibt es auch in den Kantonen der Schweiz in verschiedenen Bereichen unterschiedliche Regelungen. Die höchsten Anforderungen werden im Kanton Thurgau gestellt. Während sich der Bund mit dem Niveau B1 zufriedengibt, müssen Einbürgerungswillige in Thurgau mündlich gar Niveau B2 erreichen. Mündlich reicht auch hier B1.
Gesetzt bringt auch Erleichterungen
Das neue Gesetz bringt aber nicht nur höhere Hürden für die Einbürgerung. Musste man für die Staatsbürgerschaft bisher zumindest zwölf Jahre lang in der Schweiz leben, reichen nun schon zehn. Bei Kindern zwischen dem zehnten und 20. Lebensjahr werden die Jahre doppelt gezählt. Bei vorläufig aufgenommenen Personen, deren Abschiebung momentan nicht möglich ist oder wegen der Zustände in ihrer Heimat völkerrechtswidrig wären, zählt hingegen nur die Hälfte der Jahre, die sie in der Schweiz leben.
In der Schweiz ist am 1. Jänner ein neues Bürgerrechtsgesetz in Kraft getreten, in dem Einbürgerungen neu geregelt werden. Ab sofort können nur noch jene eine schweizerische Staatsbürgerschaft erhalten, welche über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe empfangen oder das Geld zurückgezahlt haben.
Wie die Basler Zeitung in ihrer Onlineausgabe berichtet, haben in Zürich auf Grund der Neuerungen im Jahr 2017 mit 6000 mehr als doppelt so Personen Antragsunterlagen angefordert, als im Jahr davor. Ein Grund dafür könnte auch sein, dass die sozialdemokratische Stadtpräsidentin Corine Mauch Anfang Mai 40.000 Briefe an ausländische Staatsbürger ausschicken ließ, in denen diese auf die erschwerten Regelungen ab dem Jahr 2018 aufmerksam gemacht wurden. Auch in Basel sind dem Bericht zufolge Auswirkungen zu spüren.
Staatsbürgerschaft nur noch mit C-Bewilligung
Besonders jene Personen, die nur vorübergehend in der Schweiz leben dürfen, stellten vor dem Jahreswechsel noch ein Gesuch. Sie haben seit dem 1. Jänner keine Chance auf die schweizerische Staatsbürgerschaft mehr. Seither ist es nur noch für Menschen mit C-Bewilligung, also jene, die nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren eine Niederlassungsbewilligung bekommen haben.
Auch Personen, die in den drei Jahren vor ihrem Gesuch auf Sozialhilfe angewiesen waren, können nicht eingebürgert werden. Es sei denn, sie zahlen das erhaltenen Geld zurück. Bisher wurden sie nur dann nicht eingebürgert, wenn sie zur Zeit des Gesuchs Sozialhilfe empfangen haben.
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