Di, 26. Dezember 2017

Wiener Polizisten haben am 24. Dezember einen Privat-Pkw gestoppt, der ein Blaulicht eingebaut hatte. Die Beamten der Landesverkehrsabteilung entdeckten den Wagen gegen 6.30 Uhr in der Landesgerichtsstraße in der Innenstadt.

Der Lenker hatte im Frontgrill seines Autos ein Blaulicht eingebaut, das er vom Innenraum des Wagens bedienen konnte. Das Blaulicht wurde entfernt, der Autofahrer wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen angezeigt.

Blaues Licht ist Einsatzfahrzeugen vorbehalten
Laut Paragraf 26 der StVO ist blaues Blinklicht den Einsatzfahrzeugen vorbehalten. Sie haben bei eingeschaltetem Licht Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und müssen sich auch nicht an rote Ampeln oder Stoppschilder halten. Neben Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder des Roten Kreuzes fallen darunter auch Feuerwehren im Besitz von Gebietskörperschaften oder Militärstreifen. Bewilligungen für andere Fahrzeuge dürfen nur erteilt werden, "wenn ihre Verwendung im öffentlichen Interesse gelegen ist".