Taxi-Konkurrent Schwerer Schlag für Ubers Geschäftsmodell

Taxifahrer haben in der Vergangenheit oft gegen Uber protestiert (wie hier in Berlin im Jahr 2014). Die Entscheidung des EuGH ist demensprechend ein großer Erfolg für sie.

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Der Taxi-Konkurrent Uber hat vor Gericht eine schwere Niederlage erlitten. Ubers Vermittlung von privaten Fahrern sei als Verkehrsdienstleistung einzustufen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Damit würde der Dienst den gleichen Regeln unterliegen wie ein herkömmliches Taxi-Unternehmen, das für seine Fahrer beispielsweise Lizenzen vorweisen muss.

Uber hatte stets anders argumentiert. Das US-Unternehmen sieht sich lediglich als Vermittler von Fahrten, und nicht als Transportunternehmen. Gerichte sehen die Sache bislang anders: Nach Rechtsproblemen hatte das Unternehmen seinen Dienst Uber Pop bereits praktisch überall in Europa einstellen müssen. Mit seinem Urteil bestätigt der EuGH, dass Uber Pop rechtlich problematisch ist. In Europa kann das Unternehmen nun wohl nicht mehr zu seinem bisherigen Geschäftsmodell zurückkehren.

Vor allem Taxi-Unternehmen sind verärgert über die Praktiken des einstigen Start-ups. Die Fahrer, die in der Vergangenheit für Uber Pop gearbeitet hatten, besaßen in der Regel keinen Personenbeförderungsschein. Uber stellt über eine App lediglich den Kontakt zu den privaten Fahrern her. Auch deshalb kann Uber häufig günstigere Fahrten anbieten als die etablierten Taxis. Dem Urteil ging eine Klage des Berufsverbands der Taxifahrer in Barcelona voraus, die Uber irreführende Geschäftspraktiken und unlauteren Wettbewerb vorwerfen.

Für Uber kommt die Entscheidung des EuGH einer schweren Niederlage gleich. Das Unternehmen, das mit einem aggressiven Geschäftsmodell gegen das "Arschloch namens Taxi", wie Ex-Uber-Chef Travis Kalanick fand, angetreten war, muss sich ähnlichen Regeln beugen wie die Konkurrenz. Für die Taxi-Betriebe, die in vielen Ländern Marktanteile an Uber verloren haben, ist das Urteil dementsprechend ein großer Erfolg.

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