Der Ex-Lobbyist erklärte, warum er Selbstanzeige erstattet hat
Wien – Im Buwog-Prozess am Wiener Straflandesgericht hat am Mittwoch Richterin Marion Hohenecker die Angeklagtenbefragungen mit dem teilgeständigen Lobbyisten Peter Hochegger begonnen. "Ich bekenne mich teilschuldig", antwortete Hochegger auf die entsprechende Frage der Richterin.
Dann wollte Hohenecker wissen, wie es zur Selbstanzeige wegen der Nichtversteuerung der Provision aus dem Buwog-Verkauf kam. Hintergrund: Hochegger und der Lobbyist Walter Meischberger hatten gemeinsam aus dem Verkauf der Bundeswohnungen eine Provision von 9,6 Millionen Euro erhalten und nicht versteuert, was sie im Jahr 2009 mit einer Selbstanzeige nachholten.
Hohenecker wollte von ihm wissen, wer auf wen zugekommen sei bei der Anbahnung der Buwog. Meischberger sei auf ihn zugekommen, sagte Hochegger, weil dieser von Hocheggers Kunde Immofinanz gewusst habe. Der habe damals eine Million Euro in den Raum gestellt, "das war für mich eine ordentliche Karotte", das Geld habe sofort gezogen.
Molterer als Oberintervenierer
Meischberger habe ihm gesagt, es sei politisch erwünscht, dass das Österreich-Konsortium den Zuschlag erhalte. Der damalige ÖVP-Klubobmann Wilhelm Molterer habe diesbezüglich bei Grasser interveniert. Molterer habe damals als "Oberintervenierer" gegolten. Außerdem sei das Ö-Konsortium von der roten und der schwarzen Reichshälfte bzw. denen zugeordneten Gesellschaften gebildet gewesen. "Meischberger sagte mir, es ist der politische Wille, dass sie den Zuschlag erhalten".
Ein Bankberater habe ihm im Sommer 2005 bei einem Treffen mit Meischberger in Wien erklärt, dass das Geld von der Omega auf drei Konten überwiesen werde. Er habe gesagt: "Das Geld wird aufgeteilt für Herrn Plech (Konto Karin), Meischberger (Konto Natalie) und dieses Konto gehört einem vierten Kunden, Herrn Grasser (Nummer 400.815)."
Fernglas verbannt
Im Lauf des Vormittags hatte aber auch noch der Anwalt von Ernst Plech ein dringendes Vorbringen: Er ließ einen Screenshot einer ORF-TV-Sendung zum Prozess an die Wand projizieren, auf dem ein Zuschauer auf der Tribüne mit einem Fernglas zu sehen war.
Das untermauere den Vorwurf der Anwälte, dass im Großen Schwurgerichtssaal am Wiener Straflandesgericht aus dem Zuschauerraum in die Unterlagen der Verteidiger geblickt werden könne, meinte Plechs Verteidiger Michael Rohregger. Denn die Angeklagten und ihre Verteidiger sitzen im umgebauten Großen Schwurgerichtssaal nicht seitlich an den Wänden des Saals, sondern direkt gegenüber der Richterbank. Der Anwalt sieht dadurch die Rechte der Verteidigung eingeschränkt und beantragte die Änderung der Sitzordnung.
Der Schöffensenat lehnte den Antrag ab. Der Zuschauer mit dem Fernglas sei ausgeforscht worden und habe dem Gericht versichert, er könne mit dem Fernglas nicht in die Unterlagen der Anwälte sehen. In der weiteren Verhandlung seien Ferngläser nicht erlaubt, nur medizinisch vorgeschriebene Sehbehelfe wie Brillen und Kontaktlinsen könnten verwendet werden, verfügte Richterin Hohenecker.
Renate Graber und Nora Laufer haben berichtet. (red, 20.12.2017)