Di, 19. Dezember 2017
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19.12.2017 13:30

Deutsches Verfassungsgericht kippt Numerus clausus

Paukenschlag in Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht hat den Numerus clausus für das Medizinstudium gekippt. Das Vergabeverfahren für Studienplätze mit teils sehr hohen Anforderungen sei demnach teilweise verfassungswidrig. Bund und Länder müssen nun bis Ende 2019 die Auswahlkriterien neu regeln. Das Urteil hat wohl auch Auswirkungen auf Österreichs Med-Unis, denn bekanntlich gibt es viele deutsche Studenten, die wegen der Numerus-clausus-Hürden in der Alpenrepublik studieren.

Anlass der Gerichtsentscheidung ist die Klage zweier deutscher Studienbewerber. Sie hatten bei einem Notendurchschnitt im Abitur von 2,0 bzw. 2,6 nach acht bzw. sechs Jahren Wartezeit noch immer keine Zulassung zum Medizinstudium erhalten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die langen Wartezeiten als verfassungswidrig erklärt und das gesamte Zulassungsverfahren dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Derzeit Abiturschnitt von 1,0 bis 1,2 nötig
Nun verlangt das Bundesverfassungsgericht zahlreiche Änderungen sowohl bei der Vergabe nach der Abiturnote, bei der Vergabe von Studienplätzen nach Wartezeit als auch bei der Zulassung durch die Hochschulen selbst. Nach den aktuellen Regeln werden 20 Prozent der Plätze nach der Abiturnote vergeben. Aktuell ist dafür ein Schnitt von 1,0 bis 1,2 nötig. Ein weiteres Fünftel wird nach Wartezeit vergeben. Dafür ist aber viel Geduld erforderlich - inzwischen sind es 14 bis 15 Semester.

Die übrigen 60 Prozent der Studienplätze können die Hochschulen in einem eigenständigen Auswahlverfahren vergeben, aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Zusätzlich kann es Tests oder Gespräche geben. Bewerber können ihre Chancen durch zusätzliche Qualifikationen verbessern. Dazu gehört etwa eine Ausbildung zum Rettungsassistenten.

Deutschland: 62.000 Bewerber kommen auf 11.000 Studienplätze
Die staatlichen Ausbildungsplätze müssen künftig chancengerechter vergeben werden, so das deutsche Höchstgericht. Unter anderem müssen zur Wahrung der Chancengleichheit Eignungsgespräche an Universitäten bundesweit in "standardisierter und strukturierte Form" stattfinden. Auch Bewerber mit einer schwächeren Abiturnote müssten eine realistische Chance auf Zulassung haben, fordert das Höchstgericht. Der Verzicht auf Landesquoten bei der direkten Vergabe durch die Hochschulen sei weiters ungerecht, weil die Abiturnoten nicht vergleichbar seien. Hinter allem steht das Grundrecht der freien Wahl der Ausbildungsstätte und des Berufs sowie der Gleichheitsgrundsatz.

Derzeit gibt es in Deutschland im Studienfach Medizin nahezu fünfmal so viele Bewerber wie Plätze: Aktuell sind es nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts fast 62.000 Bewerber auf 11.000 Ausbildungsplätze.

In Österreich gibt es für das Medizinstudium keinen Numerus clausus. Stattdessen schreiben alle Bewerber einen sogenannten Medizinertest, bei dem sie auf ihre Eignung geprüft werden. Abgefragt werden unter anderem Kenntnisse in Biologie, Mathematik und Chemie. Darüber hinaus zählen zwischenmenschliche Fähigkeiten wie Emotionen deuten oder Entscheidungen in schwierigen Situationen treffen zu können.

Österreich: 75 Prozent für heimische Medizinstudenten reserviert
Als Maßnahme gegen den Zustrom deutscher Numerus-clausus-Flüchtlinge an die österreichischen Medizin-Unis wurde 2006 eine Mediziner-Quote eingeführt. Damit wurde die Zahl der Anfänger-Studienplätze für Human- und Zahnmedizin an den öffentlichen Unis auf 1500 beschränkt (mittlerweile 1620, ab 2022: 1800). 75 Prozent der Plätze für Human- und Zahnmedizin sind für österreichische Maturanten reserviert, 20 Prozent gehen an EU-Bürger und fünf Prozent an Nicht-EU-Bürger. Interessant: 84 Prozent der Deutschen, die in Österreich Medizin studiert haben, haben in den ersten drei Jahren nach dem Abschluss Österreich wieder verlassen.

Positive Reaktionen auf Numerus-clausus-Urteil
Das aktuelle Numerus-Clausus-Urteil sei "das richtige Signal zur richtigen Zeit", sagte der deutsche Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery am Dienstag. Bei der "überfälligen" Reform des Medizinstudiums müsse nun endlich Tempo gemacht werden, so Montgomery, der eine umfassende Neuordnung anmahnte: "Bund und Länder sollten das Urteil zum Anlass nehmen, die Studienzulassung gerechter zu gestalten und besser auf die Erfordernisse einer Gesellschaft im Wandel auszurichten."

Auch andere Ärzteorganisationen begrüßten das Urteil und forderten gleichzeitig eine größere Zahl an Studienplätzen. Viele geeignete Bewerber würden an der Aufnahme ihres Wunschstudiums gehindert, weil die Zahl der Medizinstudienplätze auf dem Niveau von 1990 verharre, beklagte der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke.

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Deutsches Verfassungsgericht kippt Numerus clausus

Paukenschlag in Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht hat den Numerus clausus für das Medizinstudium gekippt. Das Vergabeverfahren für Studienplätze mit teils sehr hohen Anforderungen sei demnach teilweise verfassungswidrig. Bund und Länder müssen nun bis Ende 2019 die Auswahlkriterien neu regeln. Das Urteil hat wohl auch Auswirkungen auf Österreichs Med-Unis, denn bekanntlich gibt es viele deutsche Studenten, die wegen der Numerus-clausus-Hürden in der Alpenrepublik studieren.

Anlass der Gerichtsentscheidung ist die Klage zweier deutscher Studienbewerber. Sie hatten bei einem Notendurchschnitt im Abitur von 2,0 bzw. 2,6 nach acht bzw. sechs Jahren Wartezeit noch immer keine Zulassung zum Medizinstudium erhalten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die langen Wartezeiten als verfassungswidrig erklärt und das gesamte Zulassungsverfahren dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Derzeit Abiturschnitt von 1,0 bis 1,2 nötig
Nun verlangt das Bundesverfassungsgericht zahlreiche Änderungen sowohl bei der Vergabe nach der Abiturnote, bei der Vergabe von Studienplätzen nach Wartezeit als auch bei der Zulassung durch die Hochschulen selbst. Nach den aktuellen Regeln werden 20 Prozent der Plätze nach der Abiturnote vergeben. Aktuell ist dafür ein Schnitt von 1,0 bis 1,2 nötig. Ein weiteres Fünftel wird nach Wartezeit vergeben. Dafür ist aber viel Geduld erforderlich - inzwischen sind es 14 bis 15 Semester.

Die übrigen 60 Prozent der Studienplätze können die Hochschulen in einem eigenständigen Auswahlverfahren vergeben, aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Zusätzlich kann es Tests oder Gespräche geben. Bewerber können ihre Chancen durch zusätzliche Qualifikationen verbessern. Dazu gehört etwa eine Ausbildung zum Rettungsassistenten.

Deutschland: 62.000 Bewerber kommen auf 11.000 Studienplätze
Die staatlichen Ausbildungsplätze müssen künftig chancengerechter vergeben werden, so das deutsche Höchstgericht. Unter anderem müssen zur Wahrung der Chancengleichheit Eignungsgespräche an Universitäten bundesweit in "standardisierter und strukturierte Form" stattfinden. Auch Bewerber mit einer schwächeren Abiturnote müssten eine realistische Chance auf Zulassung haben, fordert das Höchstgericht. Der Verzicht auf Landesquoten bei der direkten Vergabe durch die Hochschulen sei weiters ungerecht, weil die Abiturnoten nicht vergleichbar seien. Hinter allem steht das Grundrecht der freien Wahl der Ausbildungsstätte und des Berufs sowie der Gleichheitsgrundsatz.

Derzeit gibt es in Deutschland im Studienfach Medizin nahezu fünfmal so viele Bewerber wie Plätze: Aktuell sind es nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts fast 62.000 Bewerber auf 11.000 Ausbildungsplätze.

In Österreich gibt es für das Medizinstudium keinen Numerus clausus. Stattdessen schreiben alle Bewerber einen sogenannten Medizinertest, bei dem sie auf ihre Eignung geprüft werden. Abgefragt werden unter anderem Kenntnisse in Biologie, Mathematik und Chemie. Darüber hinaus zählen zwischenmenschliche Fähigkeiten wie Emotionen deuten oder Entscheidungen in schwierigen Situationen treffen zu können.

Österreich: 75 Prozent für heimische Medizinstudenten reserviert
Als Maßnahme gegen den Zustrom deutscher Numerus-clausus-Flüchtlinge an die österreichischen Medizin-Unis wurde 2006 eine Mediziner-Quote eingeführt. Damit wurde die Zahl der Anfänger-Studienplätze für Human- und Zahnmedizin an den öffentlichen Unis auf 1500 beschränkt (mittlerweile 1620, ab 2022: 1800). 75 Prozent der Plätze für Human- und Zahnmedizin sind für österreichische Maturanten reserviert, 20 Prozent gehen an EU-Bürger und fünf Prozent an Nicht-EU-Bürger. Interessant: 84 Prozent der Deutschen, die in Österreich Medizin studiert haben, haben in den ersten drei Jahren nach dem Abschluss Österreich wieder verlassen.

Positive Reaktionen auf Numerus-clausus-Urteil
Das aktuelle Numerus-Clausus-Urteil sei "das richtige Signal zur richtigen Zeit", sagte der deutsche Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery am Dienstag. Bei der "überfälligen" Reform des Medizinstudiums müsse nun endlich Tempo gemacht werden, so Montgomery, der eine umfassende Neuordnung anmahnte: "Bund und Länder sollten das Urteil zum Anlass nehmen, die Studienzulassung gerechter zu gestalten und besser auf die Erfordernisse einer Gesellschaft im Wandel auszurichten."

Auch andere Ärzteorganisationen begrüßten das Urteil und forderten gleichzeitig eine größere Zahl an Studienplätzen. Viele geeignete Bewerber würden an der Aufnahme ihres Wunschstudiums gehindert, weil die Zahl der Medizinstudienplätze auf dem Niveau von 1990 verharre, beklagte der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke.

Paukenschlag in Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht hat den Numerus clausus für das Medizinstudium gekippt. Das Vergabeverfahren für Studienplätze mit teils sehr hohen Anforderungen sei demnach teilweise verfassungswidrig. Bund und Länder müssen nun bis Ende 2019 die Auswahlkriterien neu regeln. Das Urteil hat wohl auch Auswirkungen auf Österreichs Med-Unis, denn bekanntlich gibt es viele deutsche Studenten, die wegen der Numerus-clausus-Hürden in der Alpenrepublik studieren.

Anlass der Gerichtsentscheidung ist die Klage zweier deutscher Studienbewerber. Sie hatten bei einem Notendurchschnitt im Abitur von 2,0 bzw. 2,6 nach acht bzw. sechs Jahren Wartezeit noch immer keine Zulassung zum Medizinstudium erhalten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die langen Wartezeiten als verfassungswidrig erklärt und das gesamte Zulassungsverfahren dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Derzeit Abiturschnitt von 1,0 bis 1,2 nötig
Nun verlangt das Bundesverfassungsgericht zahlreiche Änderungen sowohl bei der Vergabe nach der Abiturnote, bei der Vergabe von Studienplätzen nach Wartezeit als auch bei der Zulassung durch die Hochschulen selbst. Nach den aktuellen Regeln werden 20 Prozent der Plätze nach der Abiturnote vergeben. Aktuell ist dafür ein Schnitt von 1,0 bis 1,2 nötig. Ein weiteres Fünftel wird nach Wartezeit vergeben. Dafür ist aber viel Geduld erforderlich - inzwischen sind es 14 bis 15 Semester.

Die übrigen 60 Prozent der Studienplätze können die Hochschulen in einem eigenständigen Auswahlverfahren vergeben, aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Zusätzlich kann es Tests oder Gespräche geben. Bewerber können ihre Chancen durch zusätzliche Qualifikationen verbessern. Dazu gehört etwa eine Ausbildung zum Rettungsassistenten.

Deutschland: 62.000 Bewerber kommen auf 11.000 Studienplätze
Die staatlichen Ausbildungsplätze müssen künftig chancengerechter vergeben werden, so das deutsche Höchstgericht. Unter anderem müssen zur Wahrung der Chancengleichheit Eignungsgespräche an Universitäten bundesweit in "standardisierter und strukturierte Form" stattfinden. Auch Bewerber mit einer schwächeren Abiturnote müssten eine realistische Chance auf Zulassung haben, fordert das Höchstgericht. Der Verzicht auf Landesquoten bei der direkten Vergabe durch die Hochschulen sei weiters ungerecht, weil die Abiturnoten nicht vergleichbar seien. Hinter allem steht das Grundrecht der freien Wahl der Ausbildungsstätte und des Berufs sowie der Gleichheitsgrundsatz.

Derzeit gibt es in Deutschland im Studienfach Medizin nahezu fünfmal so viele Bewerber wie Plätze: Aktuell sind es nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts fast 62.000 Bewerber auf 11.000 Ausbildungsplätze.

In Österreich gibt es für das Medizinstudium keinen Numerus clausus. Stattdessen schreiben alle Bewerber einen sogenannten Medizinertest, bei dem sie auf ihre Eignung geprüft werden. Abgefragt werden unter anderem Kenntnisse in Biologie, Mathematik und Chemie. Darüber hinaus zählen zwischenmenschliche Fähigkeiten wie Emotionen deuten oder Entscheidungen in schwierigen Situationen treffen zu können.

Österreich: 75 Prozent für heimische Medizinstudenten reserviert
Als Maßnahme gegen den Zustrom deutscher Numerus-clausus-Flüchtlinge an die österreichischen Medizin-Unis wurde 2006 eine Mediziner-Quote eingeführt. Damit wurde die Zahl der Anfänger-Studienplätze für Human- und Zahnmedizin an den öffentlichen Unis auf 1500 beschränkt (mittlerweile 1620, ab 2022: 1800). 75 Prozent der Plätze für Human- und Zahnmedizin sind für österreichische Maturanten reserviert, 20 Prozent gehen an EU-Bürger und fünf Prozent an Nicht-EU-Bürger. Interessant: 84 Prozent der Deutschen, die in Österreich Medizin studiert haben, haben in den ersten drei Jahren nach dem Abschluss Österreich wieder verlassen.

Positive Reaktionen auf Numerus-clausus-Urteil
Das aktuelle Numerus-Clausus-Urteil sei "das richtige Signal zur richtigen Zeit", sagte der deutsche Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery am Dienstag. Bei der "überfälligen" Reform des Medizinstudiums müsse nun endlich Tempo gemacht werden, so Montgomery, der eine umfassende Neuordnung anmahnte: "Bund und Länder sollten das Urteil zum Anlass nehmen, die Studienzulassung gerechter zu gestalten und besser auf die Erfordernisse einer Gesellschaft im Wandel auszurichten."

Auch andere Ärzteorganisationen begrüßten das Urteil und forderten gleichzeitig eine größere Zahl an Studienplätzen. Viele geeignete Bewerber würden an der Aufnahme ihres Wunschstudiums gehindert, weil die Zahl der Medizinstudienplätze auf dem Niveau von 1990 verharre, beklagte der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke.

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