Studium Warten auf einen Studienplatz wird für viele nicht mehr lohnen

Die Studenten, die hier zuhören dürfen, wurden nicht nach gerechten Kriterien ausgewählt, urteilt das Verfassungsgericht.

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Das Vergabeverfahren für Studienplätze im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Das Auswahlverfahren zum Medizinstudium verletzt demnach die Chancengleichheit der Studierenden und ist in einigen Bereichen mit dem Grundgesetz unvereinbar. Bund und Länder müssen deshalb bis Ende 2019 die Auswahlkriterien neben der Abiturnote neu regeln.

Fest steht dabei: "Es wird in Zukunft bei der Auswahl der Bewerber gerechter zugehen", sagt Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der abgelehnte Bewerber bei ihren Studienplatzklagen vertreten hat. Für viele Studieninteressierte sei die Entscheidung aber hart: "Eine Garantie, zumindest irgendwann einen Studienplatz zu bekommen, gibt es nach der heutigen Entscheidung nicht mehr."

Für die Neuregelung schreibt der Gesetzgeber nämlich vor:

Die Entscheidung gilt für Studienplätze in der Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie in der Pharmazie. In diesen vier Studiengängen werden die Plätze zentral vergeben.

Bei der Vergabe von Studienplätzen stehen verschiedene Rechte im Konflikt, die das Bundesverfassungsgericht gegeneinander abwägen musste. So darf das Zulassungssystem nicht das Grundgesetz verletzen, nach dem jeder seinen Beruf und seinen Ausbildungsort frei wählen darf. Wenn Ausbildungsplätze beschränkt sind, müssen sie nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung vergeben werden. Diesen Rechten der Bewerber steht jedoch das Recht auf Wissenschaftsfreiheit der Hochschulen gegenüber, die für sich Autonomie bei der Wahl ihrer Studierenden beanspruchen. Deshalb sollen die Hochschulen auch künftig Spielräume bei der Gestaltung der Eignungsprüfung überlassen werden.

Zum laufenden Wintersemester galt es nach den Zahlen der Stiftung Hochschulzulassung, 9.176 Studienplätze deutschlandweit auf mehr als 43 000 Bewerber zu verteilen. Daran, dass nur jeder fünfte Bewerber einen Platz bekommt, wird sich durch das Urteil vorläufig nichts ändern - nur die Prinzipien dabei sollen gerechter werden. Ausdrücklich keinerlei Bedenken hatte das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich dabei, dass 20 Prozent der Studienplätze in der Humanmedizin derzeit nur anhand der Abiturnote vergeben werden.

Anlass für die Entscheidung waren die Fälle von zwei Bewerbern, die vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt wurden. Sie wurden mit Abiturnoten von 2,0 und 2,6 trotz längerer Wartezeit und Zusatzausbildung im Gesundheitssektor nicht zum Studium der Humanmedizin zugelassen. Wer kein sehr gutes Abitur oder Glück in Losverfahren hat, muss derzeit 14 Semester auf einen Studienplatz in der Medizin warten - also länger als die gesamte Regelstudienzeit. Die Richter in NRW kamen ihrerseits zu der Einschätzung, dass dies nicht mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und dem Grundgesetz vereinbar sei - und legten die Fälle dem Bundesverfassungsgericht vor.

Mit Material der dpa.