Studium Warten auf einen Studienplatz wird sich für viele nicht mehr lohnen

Die Studenten, die hier zuhören dürfen, wurden nicht nach gerechten Kriterien ausgewählt, urteilt das Verfassungsgericht.

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Von Larissa Holzki

Das Vergabeverfahren für Studienplätze im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Das Auswahlverfahren zum Medizinstudium verletzt demnach die Chancengleichheit der Studienbewerber und ist in einigen Bereichen mit dem Grundgesetz unvereinbar. Bund und Länder müssen deshalb bis Ende 2019 die Auswahlkriterien neben der Abiturnote neu regeln.

"Es wird in Zukunft bei der Auswahl der Bewerber gerechter zugehen", sagt Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler - einerseits. Denn die Kriterien bei der Auswahl der Bewerber werden durchsichtiger, überprüfbar und bundesweit einheitlicher. Andererseits werde eine neue maximale Wartezeit für einige Anwärter jede Hoffnung zunichte machen: "Eine Garantie, zumindest irgendwann einen Studienplatz zu bekommen, gibt es nach der heutigen Entscheidung nicht mehr." Achelpöhler hatte einen der abgelehnten Bewerber juristisch vertreten, dessen Studienplatzklage das Bundesverfassungsgericht zur heutigen Neuauslegung der Verfassung veranlasst hat. Er hat inzwischen einen Platz bekommen und damit Glück gehabt.

Grundsätzlich soll sich am Vergabeschema für die Studienplätze nichts ändern: 20 Prozent der Plätze sollen an diejenigen Bewerber mit den besten Schulnoten gehen, 20 Prozent an Bewerber, die bereits besonders lange warten. 60 Prozent der Bewerber dürfen die Hochschulen selbst aussuchen. Allerdings verlangt das Verfassungsgericht, dass dabei künftig folgendes berücksichtigt wird:

Abiturbestenquote

Das Bundesverfassungsgericht hat keinerlei Bedenken dabei, dass 20 Prozent der Studienplätze in der Humanmedizin zentral an die Bewerber vergeben werden, die mit herausragenden Noten die Schule verlassen. Allerdings sollen es dann auch die besten sein und das sei bisher nicht gegeben: Momentan wird auf der Bestenliste nämlich auch berücksichtigt, welche sechs Wunschstudienorte ein Anwärter angegeben hat. Wenn die allerbesten Abiturienten alle die gleichen sechs Hochschulen wählen, bekommen in der Folge einige von ihnen keinen Platz, während andere mit etwas schlechteren Noten an unbeliebteren Hochschulorten zum Zug kommen. Künftig soll es daher eine reine Bestenauswahl geben, bei der (wie bisher) berücksichtigt wird, dass das Abitur in einigen Bundesländern schwieriger ist als in anderen.

Wartezeit

Bisher gilt: Die 20 Prozent der Bewerber, die schon am längsten warten, werden zugelassen - unabhängig davon, wie viele Wartesemester sie schon auf einen Platz hoffen. Entsprechend konnte sich jeder Bewerber darauf verlassen, auch mit schlechteren Abschlusszeugnissen irgendwann zum Studium zugelassen zu werden. Aber: Endloses Warten verschlechtert die Chancen, später erfolgreich zu studieren, sagen die Verfassungsrichter. Deshalb muss irgendwann Schluss sein, die Wartezeit wird begrenzt.

Weil sich an den Studienplatzkapazitäten vorerst nichts ändern wird, heißt das: Das Recht auf einen Medizinstudienplatz bekommt ein Verfallsdatum. Auf eine Grenze hat sich das Gericht heute zwar nicht festgelegt, in einer älteren Entscheidung hatte es sich jedoch dafür ausgesprochen, dass niemand länger als die Regelstudienzeit auf einen Platz warten müssen sollte. Medizinbewerber, die heute schon vier oder fünf Jahre auf einen Platz warten, müssen daher zittern, dass 2020 nicht feststeht: Es war umsonst.