Di, 12. Dezember 2017
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"Mir droht der Ruin"

12.12.2017 20:29

Familienvater bürgt für Syrer und muss zahlen

Aus Mitgefühl und in dem Glauben, nur für eine überschaubare Zeit für ihre Kosten verantwortlich zu sein, hat ein 46-jähriger Familienvater für zwei Syrer gebürgt. Doch das Gericht entschied jetzt, dass der in Deutschland lebende William E. drei Jahre lang für die Flüchtlinge aufkommen muss - und das obwohl die beiden Syrer schon längst einen Asylbescheid haben.

Bereits nach vier Monaten hatten die beiden syrischen Staatsbürger - es handelt sich um den Bruder des 46-Jährigen sowie dessen Schwägerin - den Asylbescheid erhalten. E., der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, stellte seine Zahlungen daraufhin ein - zu Unrecht, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster nun bestätigte.

Verpflichtungserklärung unterschrieben
Doch E. ist kein Einzelfall: In den vergangenen Jahren bürgten Tausende Menschen in Deutschland für Flüchtlinge, um diesen ein Leben in Deutschland zu ermöglichen. Gegenüber der Auslandsbehörde gaben sie eine sogenannte Verpflichtungserklärung ab, in der sie bestätigten, für die Kosten der Migranten, wie zum Beispiel Zahlungsaufforderungen von Sozialämtern oder Jobcentern, aufzukommen.

Bis der Asylbescheid da ist - also bis zu einem Jahr - würden sie zahlen, zumindest dachten das viele. Doch das Urteil in Münster bestätigte jetzt, dass alle, die für Flüchtlinge bürgten, auch nach der Anerkennung der Asylberechtigung für deren Lebenshaltungskosten zuständig sind.

"Hätte mich niemals darauf eingelassen"
Im Falle des 46-jährigen Familienvaters wurde die Haftung zwar eingeschränkt, den Großteil der Kosten - rund 30.000 Euro - hat er aber dennoch zu bewältigen. Gegenüber der "Bild" zeigte er sich hilflos: "Ich habe Familie, muss Kredite für ein Haus bedienen. Mir droht der Ruin", so der Deutschsyrer. "Hätte ich gewusst, dass ich immer weiterzahlen muss, hätte ich mich niemals darauf eingelassen", erklärte er gegenüber dem "Focus".

Auch in einem zweiten Fall urteilte das Gericht in Münster gegen einen türkischen Staatsangehörigen, der ebenfalls für syrische Flüchtlinge gebürgt hatte. Auch er muss große Teile des geforderten Betrags zahlen, entschieden die Richter.

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"Mir droht der Ruin"

12.12.2017 20:29

Familienvater bürgt für Syrer und muss zahlen

Aus Mitgefühl und in dem Glauben, nur für eine überschaubare Zeit für ihre Kosten verantwortlich zu sein, hat ein 46-jähriger Familienvater für zwei Syrer gebürgt. Doch das Gericht entschied jetzt, dass der in Deutschland lebende William E. drei Jahre lang für die Flüchtlinge aufkommen muss - und das obwohl die beiden Syrer schon längst einen Asylbescheid haben.

Bereits nach vier Monaten hatten die beiden syrischen Staatsbürger - es handelt sich um den Bruder des 46-Jährigen sowie dessen Schwägerin - den Asylbescheid erhalten. E., der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, stellte seine Zahlungen daraufhin ein - zu Unrecht, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster nun bestätigte.

Verpflichtungserklärung unterschrieben
Doch E. ist kein Einzelfall: In den vergangenen Jahren bürgten Tausende Menschen in Deutschland für Flüchtlinge, um diesen ein Leben in Deutschland zu ermöglichen. Gegenüber der Auslandsbehörde gaben sie eine sogenannte Verpflichtungserklärung ab, in der sie bestätigten, für die Kosten der Migranten, wie zum Beispiel Zahlungsaufforderungen von Sozialämtern oder Jobcentern, aufzukommen.

Bis der Asylbescheid da ist - also bis zu einem Jahr - würden sie zahlen, zumindest dachten das viele. Doch das Urteil in Münster bestätigte jetzt, dass alle, die für Flüchtlinge bürgten, auch nach der Anerkennung der Asylberechtigung für deren Lebenshaltungskosten zuständig sind.

"Hätte mich niemals darauf eingelassen"
Im Falle des 46-jährigen Familienvaters wurde die Haftung zwar eingeschränkt, den Großteil der Kosten - rund 30.000 Euro - hat er aber dennoch zu bewältigen. Gegenüber der "Bild" zeigte er sich hilflos: "Ich habe Familie, muss Kredite für ein Haus bedienen. Mir droht der Ruin", so der Deutschsyrer. "Hätte ich gewusst, dass ich immer weiterzahlen muss, hätte ich mich niemals darauf eingelassen", erklärte er gegenüber dem "Focus".

Auch in einem zweiten Fall urteilte das Gericht in Münster gegen einen türkischen Staatsangehörigen, der ebenfalls für syrische Flüchtlinge gebürgt hatte. Auch er muss große Teile des geforderten Betrags zahlen, entschieden die Richter.

Aus Mitgefühl und in dem Glauben, nur für eine überschaubare Zeit für ihre Kosten verantwortlich zu sein, hat ein 46-jähriger Familienvater für zwei Syrer gebürgt. Doch das Gericht entschied jetzt, dass der in Deutschland lebende William E. drei Jahre lang für die Flüchtlinge aufkommen muss - und das obwohl die beiden Syrer schon längst einen Asylbescheid haben.

Bereits nach vier Monaten hatten die beiden syrischen Staatsbürger - es handelt sich um den Bruder des 46-Jährigen sowie dessen Schwägerin - den Asylbescheid erhalten. E., der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, stellte seine Zahlungen daraufhin ein - zu Unrecht, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster nun bestätigte.

Verpflichtungserklärung unterschrieben
Doch E. ist kein Einzelfall: In den vergangenen Jahren bürgten Tausende Menschen in Deutschland für Flüchtlinge, um diesen ein Leben in Deutschland zu ermöglichen. Gegenüber der Auslandsbehörde gaben sie eine sogenannte Verpflichtungserklärung ab, in der sie bestätigten, für die Kosten der Migranten, wie zum Beispiel Zahlungsaufforderungen von Sozialämtern oder Jobcentern, aufzukommen.

Bis der Asylbescheid da ist - also bis zu einem Jahr - würden sie zahlen, zumindest dachten das viele. Doch das Urteil in Münster bestätigte jetzt, dass alle, die für Flüchtlinge bürgten, auch nach der Anerkennung der Asylberechtigung für deren Lebenshaltungskosten zuständig sind.

"Hätte mich niemals darauf eingelassen"
Im Falle des 46-jährigen Familienvaters wurde die Haftung zwar eingeschränkt, den Großteil der Kosten - rund 30.000 Euro - hat er aber dennoch zu bewältigen. Gegenüber der "Bild" zeigte er sich hilflos: "Ich habe Familie, muss Kredite für ein Haus bedienen. Mir droht der Ruin", so der Deutschsyrer. "Hätte ich gewusst, dass ich immer weiterzahlen muss, hätte ich mich niemals darauf eingelassen", erklärte er gegenüber dem "Focus".

Auch in einem zweiten Fall urteilte das Gericht in Münster gegen einen türkischen Staatsangehörigen, der ebenfalls für syrische Flüchtlinge gebürgt hatte. Auch er muss große Teile des geforderten Betrags zahlen, entschieden die Richter.

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