Nach rund acht Jahren Ermittlungen hat der Buwog-Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 weitere Angeklagte um 9.43 Uhr begonnen. Wie angekündigt hat die Verteidigung von Grasser gleich zu Beginn der Verhandlung einen Befangenheitsantrag gegen die Richtervorsitzende Marion Hohenecker eingereicht. In seiner Erklärung sprach Manfred Ainedter von einer "Vorverurteilung nie dagewesenen Ausmaßes" und einer möglichen Beeinflussung der Objektivität der Richterin durch ihren "feindlich gegen Karl-Heinz Grasser eingestellten" Ehegatten, der ebenfalls als Richter tätig ist. krone.at berichtet live.
Der Medienandrang zum "Prozess des Jahres" ist groß. Die wartenden Journalisten mussten auch noch ein wenig länger als geplant vor einem versperrten Tor kurz vor dem Verhandlungssaal warten. Der Grund: Es mussten mehrere Angestellte des Landesgerichts ausrücken, um das klemmende Schloss aufzubekommen.
Prozess dauert voraussichtlich ein Jahr
"Die Hauptverhandlung beginnt", mit diesen Worten eröffnete Richterin Hohenecker um kurz vor 9.45 Uhr den Strafprozess. Die Staatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart vertreten die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Wegen der erwarteten langen Dauer des Prozesses sind mehr Ersatzschöffen als üblich dabei. Falls einer oder mehrere Schöffen ausfallen, kann der Prozess trotzdem weitergeführt werden. Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek rechnet mit einer Prozessdauer von rund einem Jahr.
Zu Beginn wurden die Personalien der Angeklagten aufgenommen. Im Zuge dessen fragte die Richterin auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse ab. Kein Arbeitgeber, kein Haus, kein Auto, erklärte Grasser. Auf die konkrete Frage von Richterin Marion Hohenecker nach seinem Vermögen machte er keine Angaben. Als Wohnort nannte er Kitzbühel (Tirol), Vorstrafen hat er laut Richterin keine.
Kampf der Verteidiger gegen Richterin Hohenecker
Wie bereits am Vortag angekündigt, begann Grassers Verteidiger Manfred Ainedter nach der Aufnahme der Personalien der Angeklagten und der Vereidigung der Schöffen mit seinem Antrag gegen die Zuständigkeit der Richtervorsitzenden Hohenecker wegen Befangenheit. "Möchte feststellen, dass das nichts mit Ihrer Person zu tun hat. Bin mir sicher, dass Sie integer sind und Ihr Bestes geben", stellte Ainedter fest. Dennoch sprach er von einer "Vorverurteilung noch nie dagewesen Ausmaßes" und von einer möglichen Beeinflussung der Objektivität der Richterin. Damit sprach Ainedter den bereits seit Tagen kursierenden Vorwürfe, wegen politischer Tweets ihres Ehemannes in der ganzen Causa befangen zu sein.
Anwalt zeigt Tweets und Schmählied gegen Grasser
Den Antrag gegen die Richterin unterstrich der Verteidiger mit einigen Screenshots von den Tweets und dem Musikvideo "Christoph und Lollo - Karl-Heinz". Auch wenn das Lied nicht abgespielt werden konnte, weil der Ton nicht funktionierte, sorgte die Einlage für Gelächter im Saal, denn Ainedter trug den Liedtext vor.
Auf dieses Schmählied nahm der Anwalt Bezug:
Auch eine "Tatort"-Folge vom 6. September 2015 mit dem Titel "Ihr werdet gerichtet" wurde zu Demonstrationszwecken erläutert. Ainedter betonte, dass für einen Ausschlussgrund alleine der objektive Verdacht einer Befangenheit ausreichen würde. In diesem Zusammenhang sprach der Jurist von einer "feindseligen Einstellung" des Richter-Ehemannes gegenüber den Ex-Finanzminister.
Neben der politischen Tweets kam Ainedter auch auf den Umstand zu sprechen, dass Hoheneckers Ehemann früher auch ihr Ausbildner gewesen sei. "Es geht nicht um Ideologie oder politische Haltung, sondern um die massive ablehnende Haltung gegenüber Karl-Heinz Grasser", führte Ainedter zum Schluss seiner Ausführungen zum Antrag auf Ausschluss der Richterin aus.
Zwischenfall im Gerichtssaal: Fotoverbot ignoriert
Auch die Anwälte von Walter Meischberger, Ernst Plech und Karl Petrikovics reichten Befangenheitsanträge ein. Während der Vorträge der Juristen kam es auch zu einem ersten Zwischenfall im Gerichtssaal. Trtoz des allgemeinen Fotografieverbots zückte eine Person im Zuschauerbereich sein Handy, um ein Foto zu machen. Die Richterin schritt sofort ein. "Haben Sie gerade fotografiert?" fragte sie. Der "Fotograf" bejahte gab aber gleich zu, das Foto schon wieder gelöscht zu haben. Er entschuldigte sich mit den Worten: "Ich habe das Fotoverbot vergessen." "Nehmen Sie die Personalien auf", ordnete die Richterin an.
Nach diesem Zwischenfall behauptete der Anwalt von Meischberger, dass Hoheneckers Ehemann während eines Prozesses gegen den Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Peter Westenthaler unter der Leitung der Buwog-Richterin ein Foto gemacht habe, ohne dass dieser gerügt worden sei.
Grasser: "Ein fairer Prozess ist nicht möglich"
Ein erster Befangenheitsantrag war erst vor wenigen Tagen vom Präsidenten des Landesgerichtes Wien, Friedrich Forsthuber, abgewiesen worden. Worauf sich Grasser in einem Zeitungsinterview beklagte: "Ein fairer Prozess ist nicht möglich."
Kronen Zeitung/krone.at
Nach rund acht Jahren Ermittlungen hat der Buwog-Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 weitere Angeklagte um 9.43 Uhr begonnen. Wie angekündigt hat die Verteidigung von Grasser gleich zu Beginn der Verhandlung einen Befangenheitsantrag gegen die Richtervorsitzende Marion Hohenecker eingereicht. In seiner Erklärung sprach Manfred Ainedter von einer "Vorverurteilung nie dagewesenen Ausmaßes" und einer möglichen Beeinflussung der Objektivität der Richterin durch ihren "feindlich gegen Karl-Heinz Grasser eingestellten" Ehegatten, der ebenfalls als Richter tätig ist. krone.at berichtet live.
Der Medienandrang zum "Prozess des Jahres" ist groß. Die wartenden Journalisten mussten auch noch ein wenig länger als geplant vor einem versperrten Tor kurz vor dem Verhandlungssaal warten. Der Grund: Es mussten mehrere Angestellte des Landesgerichts ausrücken, um das klemmende Schloss aufzubekommen.
Prozess dauert voraussichtlich ein Jahr
"Die Hauptverhandlung beginnt", mit diesen Worten eröffnete Richterin Hohenecker um kurz vor 9.45 Uhr den Strafprozess. Die Staatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart vertreten die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Wegen der erwarteten langen Dauer des Prozesses sind mehr Ersatzschöffen als üblich dabei. Falls einer oder mehrere Schöffen ausfallen, kann der Prozess trotzdem weitergeführt werden. Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek rechnet mit einer Prozessdauer von rund einem Jahr.
Zu Beginn wurden die Personalien der Angeklagten aufgenommen. Im Zuge dessen fragte die Richterin auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse ab. Kein Arbeitgeber, kein Haus, kein Auto, erklärte Grasser. Auf die konkrete Frage von Richterin Marion Hohenecker nach seinem Vermögen machte er keine Angaben. Als Wohnort nannte er Kitzbühel (Tirol), Vorstrafen hat er laut Richterin keine.
Kampf der Verteidiger gegen Richterin Hohenecker
Wie bereits am Vortag angekündigt, begann Grassers Verteidiger Manfred Ainedter nach der Aufnahme der Personalien der Angeklagten und der Vereidigung der Schöffen mit seinem Antrag gegen die Zuständigkeit der Richtervorsitzenden Hohenecker wegen Befangenheit. "Möchte feststellen, dass das nichts mit Ihrer Person zu tun hat. Bin mir sicher, dass Sie integer sind und Ihr Bestes geben", stellte Ainedter fest. Dennoch sprach er von einer "Vorverurteilung noch nie dagewesen Ausmaßes" und von einer möglichen Beeinflussung der Objektivität der Richterin. Damit sprach Ainedter den bereits seit Tagen kursierenden Vorwürfe, wegen politischer Tweets ihres Ehemannes in der ganzen Causa befangen zu sein.
Anwalt zeigt Tweets und Schmählied gegen Grasser
Den Antrag gegen die Richterin unterstrich der Verteidiger mit einigen Screenshots von den Tweets und dem Musikvideo "Christoph und Lollo - Karl-Heinz". Auch wenn das Lied nicht abgespielt werden konnte, weil der Ton nicht funktionierte, sorgte die Einlage für Gelächter im Saal, denn Ainedter trug den Liedtext vor.
Auf dieses Schmählied nahm der Anwalt Bezug:
Auch eine "Tatort"-Folge vom 6. September 2015 mit dem Titel "Ihr werdet gerichtet" wurde zu Demonstrationszwecken erläutert. Ainedter betonte, dass für einen Ausschlussgrund alleine der objektive Verdacht einer Befangenheit ausreichen würde. In diesem Zusammenhang sprach der Jurist von einer "feindseligen Einstellung" des Richter-Ehemannes gegenüber den Ex-Finanzminister.
Neben der politischen Tweets kam Ainedter auch auf den Umstand zu sprechen, dass Hoheneckers Ehemann früher auch ihr Ausbildner gewesen sei. "Es geht nicht um Ideologie oder politische Haltung, sondern um die massive ablehnende Haltung gegenüber Karl-Heinz Grasser", führte Ainedter zum Schluss seiner Ausführungen zum Antrag auf Ausschluss der Richterin aus.
Zwischenfall im Gerichtssaal: Fotoverbot ignoriert
Auch die Anwälte von Walter Meischberger, Ernst Plech und Karl Petrikovics reichten Befangenheitsanträge ein. Während der Vorträge der Juristen kam es auch zu einem ersten Zwischenfall im Gerichtssaal. Trtoz des allgemeinen Fotografieverbots zückte eine Person im Zuschauerbereich sein Handy, um ein Foto zu machen. Die Richterin schritt sofort ein. "Haben Sie gerade fotografiert?" fragte sie. Der "Fotograf" bejahte gab aber gleich zu, das Foto schon wieder gelöscht zu haben. Er entschuldigte sich mit den Worten: "Ich habe das Fotoverbot vergessen." "Nehmen Sie die Personalien auf", ordnete die Richterin an.
Nach diesem Zwischenfall behauptete der Anwalt von Meischberger, dass Hoheneckers Ehemann während eines Prozesses gegen den Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Peter Westenthaler unter der Leitung der Buwog-Richterin ein Foto gemacht habe, ohne dass dieser gerügt worden sei.
Grasser: "Ein fairer Prozess ist nicht möglich"
Ein erster Befangenheitsantrag war erst vor wenigen Tagen vom Präsidenten des Landesgerichtes Wien, Friedrich Forsthuber, abgewiesen worden. Worauf sich Grasser in einem Zeitungsinterview beklagte: "Ein fairer Prozess ist nicht möglich."
Kronen Zeitung/krone.at
Nach rund acht Jahren Ermittlungen hat der Buwog-Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 weitere Angeklagte um 9.43 Uhr begonnen. Wie angekündigt hat die Verteidigung von Grasser gleich zu Beginn der Verhandlung einen Befangenheitsantrag gegen die Richtervorsitzende Marion Hohenecker eingereicht. In seiner Erklärung sprach Manfred Ainedter von einer "Vorverurteilung nie dagewesenen Ausmaßes" und einer möglichen Beeinflussung der Objektivität der Richterin durch ihren "feindlich gegen Karl-Heinz Grasser eingestellten" Ehegatten, der ebenfalls als Richter tätig ist. krone.at berichtet live.
Der Medienandrang zum "Prozess des Jahres" ist groß. Die wartenden Journalisten mussten auch noch ein wenig länger als geplant vor einem versperrten Tor kurz vor dem Verhandlungssaal warten. Der Grund: Es mussten mehrere Angestellte des Landesgerichts ausrücken, um das klemmende Schloss aufzubekommen.
Prozess dauert voraussichtlich ein Jahr
"Die Hauptverhandlung beginnt", mit diesen Worten eröffnete Richterin Hohenecker um kurz vor 9.45 Uhr den Strafprozess. Die Staatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart vertreten die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Wegen der erwarteten langen Dauer des Prozesses sind mehr Ersatzschöffen als üblich dabei. Falls einer oder mehrere Schöffen ausfallen, kann der Prozess trotzdem weitergeführt werden. Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek rechnet mit einer Prozessdauer von rund einem Jahr.
Zu Beginn wurden die Personalien der Angeklagten aufgenommen. Im Zuge dessen fragte die Richterin auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse ab. Kein Arbeitgeber, kein Haus, kein Auto, erklärte Grasser. Auf die konkrete Frage von Richterin Marion Hohenecker nach seinem Vermögen machte er keine Angaben. Als Wohnort nannte er Kitzbühel (Tirol), Vorstrafen hat er laut Richterin keine.
Kampf der Verteidiger gegen Richterin Hohenecker
Wie bereits am Vortag angekündigt, begann Grassers Verteidiger Manfred Ainedter nach der Aufnahme der Personalien der Angeklagten und der Vereidigung der Schöffen mit seinem Antrag gegen die Zuständigkeit der Richtervorsitzenden Hohenecker wegen Befangenheit. "Möchte feststellen, dass das nichts mit Ihrer Person zu tun hat. Bin mir sicher, dass Sie integer sind und Ihr Bestes geben", stellte Ainedter fest. Dennoch sprach er von einer "Vorverurteilung noch nie dagewesen Ausmaßes" und von einer möglichen Beeinflussung der Objektivität der Richterin. Damit sprach Ainedter den bereits seit Tagen kursierenden Vorwürfe, wegen politischer Tweets ihres Ehemannes in der ganzen Causa befangen zu sein.
Anwalt zeigt Tweets und Schmählied gegen Grasser
Den Antrag gegen die Richterin unterstrich der Verteidiger mit einigen Screenshots von den Tweets und dem Musikvideo "Christoph und Lollo - Karl-Heinz". Auch wenn das Lied nicht abgespielt werden konnte, weil der Ton nicht funktionierte, sorgte die Einlage für Gelächter im Saal, denn Ainedter trug den Liedtext vor.
Auf dieses Schmählied nahm der Anwalt Bezug:
Auch eine "Tatort"-Folge vom 6. September 2015 mit dem Titel "Ihr werdet gerichtet" wurde zu Demonstrationszwecken erläutert. Ainedter betonte, dass für einen Ausschlussgrund alleine der objektive Verdacht einer Befangenheit ausreichen würde. In diesem Zusammenhang sprach der Jurist von einer "feindseligen Einstellung" des Richter-Ehemannes gegenüber den Ex-Finanzminister.
Neben der politischen Tweets kam Ainedter auch auf den Umstand zu sprechen, dass Hoheneckers Ehemann früher auch ihr Ausbildner gewesen sei. "Es geht nicht um Ideologie oder politische Haltung, sondern um die massive ablehnende Haltung gegenüber Karl-Heinz Grasser", führte Ainedter zum Schluss seiner Ausführungen zum Antrag auf Ausschluss der Richterin aus.
Zwischenfall im Gerichtssaal: Fotoverbot ignoriert
Auch die Anwälte von Walter Meischberger, Ernst Plech und Karl Petrikovics reichten Befangenheitsanträge ein. Während der Vorträge der Juristen kam es auch zu einem ersten Zwischenfall im Gerichtssaal. Trtoz des allgemeinen Fotografieverbots zückte eine Person im Zuschauerbereich sein Handy, um ein Foto zu machen. Die Richterin schritt sofort ein. "Haben Sie gerade fotografiert?" fragte sie. Der "Fotograf" bejahte gab aber gleich zu, das Foto schon wieder gelöscht zu haben. Er entschuldigte sich mit den Worten: "Ich habe das Fotoverbot vergessen." "Nehmen Sie die Personalien auf", ordnete die Richterin an.
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