Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lasse sich heute "nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren", heißt es in der Begründung des Gerichtshofs.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat den Weg für die "Ehe für alle" freigemacht. Damit können in Österreich ab dem 1. Januar 2019 auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.
Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot. Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lasse sich heute "nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren". Gleichzeitig soll dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offenstehen, sollte der Gesetzgeber bis dahin nichts anderes beschließen.
Die eingetragene Partnerschaft ist seit 2010 möglich. Seither wurde sie der Ehe immer weiter angenähert, sodass sie sich weitgehend entsprechen. Die jüngere Rechtsentwicklung ermöglicht insbesondere eine gemeinsame Elternschaft auch gleichgeschlechtlicher Paare: Sie dürfen Kinder gemeinsam adoptieren und die zulässigen Formen medizinisch unterstützter Fortpflanzung gleichberechtigt nutzen.
Der Chef der konservativen ÖVP, Sebastian Kurz, hatte sich bislang ablehnend geäußert. In Deutschland gilt die "Ehe für alle" schon seit dem 1. Oktober dieses Jahres.