Di, 05. Dezember 2017
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Teilsieg für Trump

05.12.2017 06:18

Höchstgericht erlaubt Einreiseverbot für Muslime

Nach drei Anläufen hat es US-Präsident Trump geschafft und sein Einreiseverbot für Menschen aus sechs überwiegend muslimischen Ländern vor den Gerichten des Landes durchgebracht. Am Montag gab der Supreme Court einem Antrag des Weißen Hauses statt und hob Anordnungen von unteren Instanzen auf. Das Einreiseverbot darf damit vorerst in Kraft treten, die gerichtlichen Auseinandersetzungen gehen aber weiter. Vor nachgeordneten Gerichten laufen allerdings noch Verfahren gegen die Maßnahme.

Manche Beobachter werteten die Entscheidung des Supreme Court aber als Signal, dass das Gericht die jüngste Version des Einreiseverbotes letztendlich billigen könnte. Lediglich zwei der neun Richter, die beiden liberalen Juristinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor, waren dagegen, dem Antrag der Regierung stattzugeben und die Anordnungen aufzuheben.

Beschränkungen auch für Nordkoraner und Venezolaner
Von dem Einreiseverbot betroffen sind Menschen aus dem Iran, Tschad, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen. Trumps Regierung hatte argumentiert, diese Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern und Informationsaustausch nicht. Trump erklärte Ende September, er wolle mit der Maßnahme die Terrorbedrohung für die USA verringern. Die Beschränkungen gelten auch für Menschen aus Nordkorea. Aus Venezuela sollen mehrere Regierungsmitglieder und ihre unmittelbaren Angehörigen nicht mehr in die USA reisen dürfen.

Juristischer Streit geht unvermindert weiter
Die Maßnahme sollte am 18. Oktober in Kraft treten, war aber von Gerichten in Hawaii und Maryland in Teilen blockiert worden. Die Richter argumentierten, dass Menschen aus den betroffenen Ländern mit glaubhaften Beziehungen in die Vereinigten Staaten nicht von einer Einreise abgehalten werden dürften, darunter etwa Großeltern oder Enkel von in den USA lebenden Menschen. Die Gerichte nahmen damit Bezug auf eine andere Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu einer früheren Version von Trumps Einreiseverbot.

Bei den jüngsten Visumsperren handelt es sich bereits um die dritte Maßnahme, die der Republikaner verhängt hatte. Aber bei den zwei bisherigen Verboten hatten Gerichte die ursprünglichen Pläne des Präsidenten durchkreuzt. Das zweite Verbot trat letztendlich nur in abgespeckter Form in Kraft. In dem juristischen Gezerre um die jüngste Variante stehen als nächstes Anhörungen vor Berufungsgerichten in Richmond und San Francisco an.

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Nach drei Anläufen hat es US-Präsident Trump geschafft und sein Einreiseverbot für Menschen aus sechs überwiegend muslimischen Ländern vor den Gerichten des Landes durchgebracht. Am Montag gab der Supreme Court einem Antrag des Weißen Hauses statt und hob Anordnungen von unteren Instanzen auf. Das Einreiseverbot darf damit vorerst in Kraft treten, die gerichtlichen Auseinandersetzungen gehen aber weiter. Vor nachgeordneten Gerichten laufen allerdings noch Verfahren gegen die Maßnahme.

Manche Beobachter werteten die Entscheidung des Supreme Court aber als Signal, dass das Gericht die jüngste Version des Einreiseverbotes letztendlich billigen könnte. Lediglich zwei der neun Richter, die beiden liberalen Juristinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor, waren dagegen, dem Antrag der Regierung stattzugeben und die Anordnungen aufzuheben.

Beschränkungen auch für Nordkoraner und Venezolaner
Von dem Einreiseverbot betroffen sind Menschen aus dem Iran, Tschad, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen. Trumps Regierung hatte argumentiert, diese Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern und Informationsaustausch nicht. Trump erklärte Ende September, er wolle mit der Maßnahme die Terrorbedrohung für die USA verringern. Die Beschränkungen gelten auch für Menschen aus Nordkorea. Aus Venezuela sollen mehrere Regierungsmitglieder und ihre unmittelbaren Angehörigen nicht mehr in die USA reisen dürfen.

Juristischer Streit geht unvermindert weiter
Die Maßnahme sollte am 18. Oktober in Kraft treten, war aber von Gerichten in Hawaii und Maryland in Teilen blockiert worden. Die Richter argumentierten, dass Menschen aus den betroffenen Ländern mit glaubhaften Beziehungen in die Vereinigten Staaten nicht von einer Einreise abgehalten werden dürften, darunter etwa Großeltern oder Enkel von in den USA lebenden Menschen. Die Gerichte nahmen damit Bezug auf eine andere Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu einer früheren Version von Trumps Einreiseverbot.

Bei den jüngsten Visumsperren handelt es sich bereits um die dritte Maßnahme, die der Republikaner verhängt hatte. Aber bei den zwei bisherigen Verboten hatten Gerichte die ursprünglichen Pläne des Präsidenten durchkreuzt. Das zweite Verbot trat letztendlich nur in abgespeckter Form in Kraft. In dem juristischen Gezerre um die jüngste Variante stehen als nächstes Anhörungen vor Berufungsgerichten in Richmond und San Francisco an.

Nach drei Anläufen hat es US-Präsident Trump geschafft und sein Einreiseverbot für Menschen aus sechs überwiegend muslimischen Ländern vor den Gerichten des Landes durchgebracht. Am Montag gab der Supreme Court einem Antrag des Weißen Hauses statt und hob Anordnungen von unteren Instanzen auf. Das Einreiseverbot darf damit vorerst in Kraft treten, die gerichtlichen Auseinandersetzungen gehen aber weiter. Vor nachgeordneten Gerichten laufen allerdings noch Verfahren gegen die Maßnahme.

Manche Beobachter werteten die Entscheidung des Supreme Court aber als Signal, dass das Gericht die jüngste Version des Einreiseverbotes letztendlich billigen könnte. Lediglich zwei der neun Richter, die beiden liberalen Juristinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor, waren dagegen, dem Antrag der Regierung stattzugeben und die Anordnungen aufzuheben.

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Juristischer Streit geht unvermindert weiter
Die Maßnahme sollte am 18. Oktober in Kraft treten, war aber von Gerichten in Hawaii und Maryland in Teilen blockiert worden. Die Richter argumentierten, dass Menschen aus den betroffenen Ländern mit glaubhaften Beziehungen in die Vereinigten Staaten nicht von einer Einreise abgehalten werden dürften, darunter etwa Großeltern oder Enkel von in den USA lebenden Menschen. Die Gerichte nahmen damit Bezug auf eine andere Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu einer früheren Version von Trumps Einreiseverbot.

Bei den jüngsten Visumsperren handelt es sich bereits um die dritte Maßnahme, die der Republikaner verhängt hatte. Aber bei den zwei bisherigen Verboten hatten Gerichte die ursprünglichen Pläne des Präsidenten durchkreuzt. Das zweite Verbot trat letztendlich nur in abgespeckter Form in Kraft. In dem juristischen Gezerre um die jüngste Variante stehen als nächstes Anhörungen vor Berufungsgerichten in Richmond und San Francisco an.

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