So, 03. Dezember 2017
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„Geisterbild“ & mehr

03.12.2017 09:58

Ex-Belvedere-Chefin soll 200.000 € zurückzahlen

Der Abgang von Agnes Husslein als Chefin des Belvedere vor rund einem Jahr war alles andere als ehrenhaft. Die Rede war von Verstößen gegen Compliance-Regeln. Jetzt fordert die neue Belvedere-Direktion von der 63-Jährigen 200.000 Euro an Regresszahlungen.

Ende letzten Jahres musste Agnes Husslein nach zehn Jahren als Chefin des Belvedere gehen. Ihr wurden Verstöße gegen die Compliance-Regeln vorgeworfen, als neue Direktorin rückte Stella Rolling an Hussleins Stelle. Die 63-Jährige selbst sprach damals von einer Intrige. Jetzt, rund ein Jahr später, hat Husslein zwar wieder einen neuen Job - sie ist im Vorstand der Leopold-Museum-Privatstifung -, offenbar gibt es aber immer noch offene Rechnungen mit dem Belvedere. Husslein soll der Direktion eine Summe von 200.000 Euro zurückzahlen, berichtet die "Presse am Sonntag".

24.154,909 Euro für Chauffeur, 100.000 Euro für "Geisterbild"
Die Zeitung will die detaillierten Regressforderungen vorliegen haben. Demnach soll Husslein, die als Direktorin des Belvedere ein Jahresgehalt von etwa 250.000 Euro hatte, 24.154,90 Euro nachzahlen, weil sie Dienstauto wie Chauffeur unerlaubt auch privat genutzt haben soll und darum nun Steuernachzahlungen fällig würden.

Außerdem ist die Rede von zweifelhaften Kunstankäufen. 100.000 Euro soll die Ex-Direktorin für ein "Geisterbild" ausgegeben haben. Jenes Kunstwerk sei zwar gekauft, aber nie geliefert worden. Immer noch versuche das Haus, den Kauf rückgängig zu machen - bislang aber erfolglos. Bleibe die Rückzahlung undurchsetzbar, so will das Belvedere "eine Ersatzzahlung dieser in grob fahrlässiger Weise veranlassten Überweisung einfordern", zitiert die "Presse am Sonntag" ein Schreiben von Wolfgang Bergmann, dem wirtschaftlichen Geschäftsführer des Hauses.

Zudem werden Husslein Verfehlungen rund um die Ausstellung des Künstlers Ai Wei Wei im Sommer 2016 vorgeworfen. Damals soll ein Werk durch grob fahrlässige Behandlung zu Schaden gekommen sein, heißt es laut Zeitung in dem Schreiben weiter. Die Werke würden nicht zuletzt deswegen noch immer in Österreich festhängen. Die Kosten dafür und für die Reparatur des beschädigten Stückes belaufen sich laut Belvedere auf weitere 11.000 Euro, die von Husslein eingefordert würden.

Café B-Lounge verschlang etwa 70.000 Euro Mehrkosten
Der letzte Punkt auf der Liste der Regressforderungen betrifft schließlich das Café B-Lounge beim Unteren Belvedere. Kosten von 70.000 seien dabei nur angefallen, weil die Ex-Direktorin das Lokal in Betrieb gehen ließ, obwohl die nötigen Genehmigungen ebenso gefehlt hätten wie die vorgeschriebenen Fluchtwege. Mittlerweile habe das Belvedere das Café wieder geschlossen, um drohende Strafen und eine Betriebssperre zu vermeiden.

Man strebe eine außergerichtliche Einigung mit Husslein an, so das Belvedere zur "Presse am Sonntag". Deshalb wolle man sich nicht weiter zur Causa äußern. Ebenso wortkarg fiel Hussleins Kommentar zu den von ihr geforderten Regresszahlungen aus. Ihr seien diese Punkte "natürlich bekannt", sie sehe "den Sachverhalt allerdings radikal anders". Die Vorwürfe, so Husslein, "entbehren jeder sachlichen Grundlage". Die Regressforderungen seien von ihrem Ex-Arbeitgeber nur aufgestellt worden, um die ihr zustehenden Prämienzahlungen für 2015 und 2016 zurückhalten zu können, ist Husslein sich sicher.

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03.12.2017 09:58

Ex-Belvedere-Chefin soll 200.000 € zurückzahlen

Der Abgang von Agnes Husslein als Chefin des Belvedere vor rund einem Jahr war alles andere als ehrenhaft. Die Rede war von Verstößen gegen Compliance-Regeln. Jetzt fordert die neue Belvedere-Direktion von der 63-Jährigen 200.000 Euro an Regresszahlungen.

Ende letzten Jahres musste Agnes Husslein nach zehn Jahren als Chefin des Belvedere gehen. Ihr wurden Verstöße gegen die Compliance-Regeln vorgeworfen, als neue Direktorin rückte Stella Rolling an Hussleins Stelle. Die 63-Jährige selbst sprach damals von einer Intrige. Jetzt, rund ein Jahr später, hat Husslein zwar wieder einen neuen Job - sie ist im Vorstand der Leopold-Museum-Privatstifung -, offenbar gibt es aber immer noch offene Rechnungen mit dem Belvedere. Husslein soll der Direktion eine Summe von 200.000 Euro zurückzahlen, berichtet die "Presse am Sonntag".

24.154,909 Euro für Chauffeur, 100.000 Euro für "Geisterbild"
Die Zeitung will die detaillierten Regressforderungen vorliegen haben. Demnach soll Husslein, die als Direktorin des Belvedere ein Jahresgehalt von etwa 250.000 Euro hatte, 24.154,90 Euro nachzahlen, weil sie Dienstauto wie Chauffeur unerlaubt auch privat genutzt haben soll und darum nun Steuernachzahlungen fällig würden.

Außerdem ist die Rede von zweifelhaften Kunstankäufen. 100.000 Euro soll die Ex-Direktorin für ein "Geisterbild" ausgegeben haben. Jenes Kunstwerk sei zwar gekauft, aber nie geliefert worden. Immer noch versuche das Haus, den Kauf rückgängig zu machen - bislang aber erfolglos. Bleibe die Rückzahlung undurchsetzbar, so will das Belvedere "eine Ersatzzahlung dieser in grob fahrlässiger Weise veranlassten Überweisung einfordern", zitiert die "Presse am Sonntag" ein Schreiben von Wolfgang Bergmann, dem wirtschaftlichen Geschäftsführer des Hauses.

Zudem werden Husslein Verfehlungen rund um die Ausstellung des Künstlers Ai Wei Wei im Sommer 2016 vorgeworfen. Damals soll ein Werk durch grob fahrlässige Behandlung zu Schaden gekommen sein, heißt es laut Zeitung in dem Schreiben weiter. Die Werke würden nicht zuletzt deswegen noch immer in Österreich festhängen. Die Kosten dafür und für die Reparatur des beschädigten Stückes belaufen sich laut Belvedere auf weitere 11.000 Euro, die von Husslein eingefordert würden.

Café B-Lounge verschlang etwa 70.000 Euro Mehrkosten
Der letzte Punkt auf der Liste der Regressforderungen betrifft schließlich das Café B-Lounge beim Unteren Belvedere. Kosten von 70.000 seien dabei nur angefallen, weil die Ex-Direktorin das Lokal in Betrieb gehen ließ, obwohl die nötigen Genehmigungen ebenso gefehlt hätten wie die vorgeschriebenen Fluchtwege. Mittlerweile habe das Belvedere das Café wieder geschlossen, um drohende Strafen und eine Betriebssperre zu vermeiden.

Man strebe eine außergerichtliche Einigung mit Husslein an, so das Belvedere zur "Presse am Sonntag". Deshalb wolle man sich nicht weiter zur Causa äußern. Ebenso wortkarg fiel Hussleins Kommentar zu den von ihr geforderten Regresszahlungen aus. Ihr seien diese Punkte "natürlich bekannt", sie sehe "den Sachverhalt allerdings radikal anders". Die Vorwürfe, so Husslein, "entbehren jeder sachlichen Grundlage". Die Regressforderungen seien von ihrem Ex-Arbeitgeber nur aufgestellt worden, um die ihr zustehenden Prämienzahlungen für 2015 und 2016 zurückhalten zu können, ist Husslein sich sicher.

Der Abgang von Agnes Husslein als Chefin des Belvedere vor rund einem Jahr war alles andere als ehrenhaft. Die Rede war von Verstößen gegen Compliance-Regeln. Jetzt fordert die neue Belvedere-Direktion von der 63-Jährigen 200.000 Euro an Regresszahlungen.

Ende letzten Jahres musste Agnes Husslein nach zehn Jahren als Chefin des Belvedere gehen. Ihr wurden Verstöße gegen die Compliance-Regeln vorgeworfen, als neue Direktorin rückte Stella Rolling an Hussleins Stelle. Die 63-Jährige selbst sprach damals von einer Intrige. Jetzt, rund ein Jahr später, hat Husslein zwar wieder einen neuen Job - sie ist im Vorstand der Leopold-Museum-Privatstifung -, offenbar gibt es aber immer noch offene Rechnungen mit dem Belvedere. Husslein soll der Direktion eine Summe von 200.000 Euro zurückzahlen, berichtet die "Presse am Sonntag".

24.154,909 Euro für Chauffeur, 100.000 Euro für "Geisterbild"
Die Zeitung will die detaillierten Regressforderungen vorliegen haben. Demnach soll Husslein, die als Direktorin des Belvedere ein Jahresgehalt von etwa 250.000 Euro hatte, 24.154,90 Euro nachzahlen, weil sie Dienstauto wie Chauffeur unerlaubt auch privat genutzt haben soll und darum nun Steuernachzahlungen fällig würden.

Außerdem ist die Rede von zweifelhaften Kunstankäufen. 100.000 Euro soll die Ex-Direktorin für ein "Geisterbild" ausgegeben haben. Jenes Kunstwerk sei zwar gekauft, aber nie geliefert worden. Immer noch versuche das Haus, den Kauf rückgängig zu machen - bislang aber erfolglos. Bleibe die Rückzahlung undurchsetzbar, so will das Belvedere "eine Ersatzzahlung dieser in grob fahrlässiger Weise veranlassten Überweisung einfordern", zitiert die "Presse am Sonntag" ein Schreiben von Wolfgang Bergmann, dem wirtschaftlichen Geschäftsführer des Hauses.

Zudem werden Husslein Verfehlungen rund um die Ausstellung des Künstlers Ai Wei Wei im Sommer 2016 vorgeworfen. Damals soll ein Werk durch grob fahrlässige Behandlung zu Schaden gekommen sein, heißt es laut Zeitung in dem Schreiben weiter. Die Werke würden nicht zuletzt deswegen noch immer in Österreich festhängen. Die Kosten dafür und für die Reparatur des beschädigten Stückes belaufen sich laut Belvedere auf weitere 11.000 Euro, die von Husslein eingefordert würden.

Café B-Lounge verschlang etwa 70.000 Euro Mehrkosten
Der letzte Punkt auf der Liste der Regressforderungen betrifft schließlich das Café B-Lounge beim Unteren Belvedere. Kosten von 70.000 seien dabei nur angefallen, weil die Ex-Direktorin das Lokal in Betrieb gehen ließ, obwohl die nötigen Genehmigungen ebenso gefehlt hätten wie die vorgeschriebenen Fluchtwege. Mittlerweile habe das Belvedere das Café wieder geschlossen, um drohende Strafen und eine Betriebssperre zu vermeiden.

Man strebe eine außergerichtliche Einigung mit Husslein an, so das Belvedere zur "Presse am Sonntag". Deshalb wolle man sich nicht weiter zur Causa äußern. Ebenso wortkarg fiel Hussleins Kommentar zu den von ihr geforderten Regresszahlungen aus. Ihr seien diese Punkte "natürlich bekannt", sie sehe "den Sachverhalt allerdings radikal anders". Die Vorwürfe, so Husslein, "entbehren jeder sachlichen Grundlage". Die Regressforderungen seien von ihrem Ex-Arbeitgeber nur aufgestellt worden, um die ihr zustehenden Prämienzahlungen für 2015 und 2016 zurückhalten zu können, ist Husslein sich sicher.

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