AfD-Parteitag: Meuthen mit 72 Prozent als Vorsitzender wiedergewählt

2. Dezember 2017, 11:54

Wahl des Co-Vorsitzenden gestaltet sich schwierig

Hannover – Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen ist für zwei weitere Jahre im Amt bestätigt worden. Auf dem Parteitag in Hannover wurde der 56-Jährige mit 72 Prozent als einer von zwei Parteichefs gewählt. Meuthen war AfD-Fraktionschef in Baden-Württemberg, seit kurzem sitzt er als Nachrücker für die AfD ins Europaparlament. Er hatte eine Doppelspitze mit Frauke Petry gebildet, bis diese nach der Bundestagswahl aus der AfD austrat.

Schwieriger gestaltete sich die Wahl des Co-Vorsitzenden. In zwei Wahlgängen wurde noch kein zweiter Vorsitzender an die Seite von Jörg Meuthen gewählt. Der Berliner Landesvorsitzende Georg Pazderski erhielt im ersten Wahlgang am Samstagabend nur rund 47 Prozent der Stimmen. Seine Gegenkandidatin, die schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein, bekam rund 49 Prozent.

Im zweiten Wahlgang kam Pazderski auf 49 Prozent, Sayn-Wittgenstein auf knapp 48 Prozent. Damit erreichte auch hier keiner der beiden Kandidaten die erforderliche Mehrheit. Der Parteitag wurde unterbrochen, um das weitere Vorgehen zu beraten.

Abschaffung der Doppelspitze abgelehnt

Zuvor wurde ein Antrag zur Abschaffung der bisher üblichen Doppelspitze abgelehnt. Die Delegierten wiesen am Samstag einen entsprechenden Vorschlag zurück, der mit "häufigem Kompetenzgerangel" in der Führung begründet worden war und sich stattdessen für einen einzigen Vorsitzenden aussprach. Der Antrag wurde mit 50,8 gegen 48,4 Prozent zurückgewiesen.

Notwendig wäre eine Zweidrittelmehrheit gewesen. Bisher gibt es nominal ein Duo an der Spitze der Partei. Nach Satzung möglich sind sogar zwei oder drei Bundessprecher.

"Krude" Vorwürfe

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke hat Vorwürfe zurückgewiesen, wonach er eine Nähe zum Nationalsozialismus hat. Solche Vorwürfe seien "krude", sagte er am Samstag auf dem Parteitag in Hannover zu Reuters TV. Ein gegen ihn laufendes Parteiausschlussverfahren sei haltlos und grundlos und werde rechtlich keinen Bestand haben. Die Delegierten sollen laut Tagesordnung an diesem Wochenende über einen Antrag eines Kreisverbandes abstimmen, in dem eine Einstellung des Parteiausschlussverfahrens gegen Höcke gefordert wird. Hintergrund ist unter anderem eine Rede Höckes, in der er das Holocaust-Mahnmal in Berlin als "Denkmal der Schande" bezeichnet hatte.

Das Ausschlussverfahren hatte die damalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry angestrengt. Ihr Co-Vorsitzender Jörg Meuthen war dagegen. Dem Ausschlussverfahren liegt ein Gutachten zugrunde. Höcke sagte dazu, es gebe dieses Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei tatsächlich. "Aber das ist so krude und inhaltlich so inkonsistent und bar jeder Fundierung, dass das, wie gesagt, vor Gericht keinen Bestand haben wird, sondern als ideologisches Machwerk beziehungsweise machtpolitisch motiviert demaskiert werden wird", sagte Höcke. Deswegen sehe er dem Ausgang des Verfahrens gelassen entgegen. (APA, dpa, 2.12.2017)